(firmenpresse) - Bonn - "Liebe zur vererben" heisst eine neue ARD-Produktion. Nach Angaben des Fernsehsenders handelt es sich dabei um einen romantischen Fernsehfilm nach Motiven der Erzählung "Die Erbschaft" von Utta Danella. So romantisch geht es im normalen Leben meist nicht zu, wenn das Thema Erben ansteht. Denn an die letzten Dinge möchten viele zu Lebzeiten noch nicht denken. Mit fatalen Konsequenzen: Bei einem plötzlichen Tod stehen die Hinterbliebenen dann häufig vor dem Rätsel, was mit dem Erbe zu geschehen habe. Ein frühzeitig abgefasstes Testament hätte diese Verwirrung vermeiden können.
Trotz "Geiz-ist-geil"-Welle und volkswirtschaftlicher Krisenszenarien: Deutschland ist eine reiche Gesellschaft. Der hiesige Privatbesitz beträgt rund acht Billionen Euro. Experten schätzen, dass davon in den kommenden zehn Jahren ungefähr ein Viertel weiter vererbt wird. Den Vorfahren der jetzigen Erbengeneration ging es noch nicht so gut. In den fünfziger und sechziger Jahren gab es nicht viel zu vererben, da viele Bürger ihr Vermögen und ihre Ländereien im Zweiten Weltkrieg verloren hatten. Neuer Besitz musste erst wieder aufgebaut werden.
Nach einer Emnid-Umfrage http://www.tns-emnid.com möchten 76,5 Prozent der Befragten für die Erbfolge juristisch und wirtschaftlich klar geregelte Verhältnisse hinterlassen. Nach Experteneinschätzungen haben jedoch nur rund vier Prozent der Deutschen Testamente und Erbverträge abgefasst, wobei selbst diese Schriftstücke erhebliche formale und inhaltliche Mängel aufweisen dürften. Um mehr Informationen in die Öffentlichkeit zu tragen, hat sich ein Deutsches Forum für Erbrecht http://www.erbrechtsforum.de gebildet, ein Verein mit über 600 Mitgliedern im In- und Ausland. Vorträge von Rechtsanwälten und Notaren zum Thema Erbrecht treffen in der Regel auf starkes Interesse.
Obwohl das Erbrecht für den Laien kompliziert erscheint, gibt es ein paar einfache Grundsätze. So erben Kinder und Ehepartner immer, denn sie haben Pflichtteilansprüche in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar. "Der Kampf ums Erbe lässt sich oft vermeiden, wenn der Erblasser rechtzeitig darüber nachdenkt, seine Erben bereits zu Lebzeiten zu bedenken. Hier bewahrheitet sich das Sprichwort, dass man besser mit warmer als mit kalter Hand geben solle. Das gilt auch für grössere Privatvermögen. Schliesslich ist es sinnvoll, seine Nachkommen zu einem Zeitpunkt zu unterstützen, zu dem sie das Geld tatsächlich brauchen. Auch steuerlich ist es sinnvoller, wenn ein 30-jähriger einen 60-jährigen beerbt, als wenn ein 60-jähriger das Erbe eine 90-jährigen antritt", sagt Markus Mingers von der Bonner Rechtsanwaltskanzlei Mingers & Land http://www.justus-online.de.
Besondere Regeln gelten auch, wenn Vermögen im Ausland vererbt werden soll, was immer häufiger vorkommt. "Etwa eine Million Bundesbürger besitzen ein Ferienhaus im Ausland. Ausländische Kapitalanlagen werden sogar auf mehrere hundert Milliarden Euro geschätzt. Die wenigsten machen sich allerdings Gedanken, wie das ausländische Vermögen einmal auf die Erben übergeht. Deutsche Erbscheine und Testamentsvollstreckerzeugnisse werden international häufig nicht anerkannt", warnt Markus Mingers. Er empfiehlt, neben dem Testament stets eine internationale Nachlassvollmacht aufzusetzen. Damit lasse sich die Übertragung von ausländischem Vermögen schnell und kostengünstig regeln.