Dank Anlagenfernüberwachung per Telemetrie (optional erhältlich) können Betreiber einer klärofix-Kleinkläranlage auf sämtliche Betreiberkontrollen verzichten! Das bestätigt die bauaufsichtliche Zulassung.
(firmenpresse) - „Wenn die Mechanik und die Technik funktionieren, dann passen die Ablaufwerte“! Diese Aussage treffen bundeseinheitlich Wartungssachkundige von Kleinkläranlagen, und bestätigen damit die hohe Priorität der Pauschalforderung in den Zulassungsgrundsätzen des DIBt: „Kleinkläranlagen müssen immer betriebsbereit sein.“
Leider wird die Zeitvorgabe „immer“ von verantwortlichen Betreibern oft ignoriert. Betriebsstörungen werden aus Unkenntnis der Auswirkung auf die Ablaufwerte entweder ignoriert, falsch interpretiert oder schlichtweg nicht bemerkt.
Da die Überprüfung durch einen Wartungssachkundigen in der Regel zweimal jährlich erfolgt, können bei einer Havarie bis zu sechs Monate vergehen bis die Störung behoben wird. Wenn dann zusätzlich die Biomasse abgestorben ist, beginnt im Anschluss ein erneuter, zeitaufwändiger Einfahrbetrieb.
Gesetzlich vorgeschriebene Betreiberkontrollen
Sichere Abhilfe bringt nur eine durch das DIBt vorgeschriebene, mindestens täglich durchgeführte Betriebskontrolle. Leider warnt jedoch flächendeckend Überwachungspersonal vor einem gegenteiligen Trend. Bedingt durch den demografischen Wandel bringt die bisher praktizierte Form der „persönlichen Betreiberkontrolle“ verstärkt Probleme. So sind ältere Betreiber beim Ablesen der Steuereinheit und beim Öffnen eines Deckels, um die Sichtkontrolle durchzuführen, schlicht körperlich überfordert. Jüngere Betreiber und Bewohner von Singlehaushalten sind beruflich bedingt lange Zeit nicht im Haus und können so Ihre Überwachungstätigkeiten nicht ausführen.
Kontrollen entfallen durch Anlagenfernüberwachung von utp
Kostengünstige Abhilfe ermöglicht ausschließlich eine elektronische Überwachung in Verbindung mit gezielter Datenübertragung, Datenspeicherung und speziell abgestimmter Auswertung.
Für die klärofix® Kleinkläranlagenbaureihe der utp umwelttechnik GmbH aus Seybothenreuth bestätigte das DIBt in Berlin bundesweit erstmalig, dass Betreiberkontrollen alternativ und gleichwertig elektronisch erfolgen können.
Für diesen bauaufsichtlichen Zusatz musste durch die utp der Nachweis geführt werden, dass alle technischen Vorgänge überwacht werden. Schlammabtrieb muss konstruktiv verhindert werden. Zusätzlich wird die Steuereinheit mit einer Datenfernübertragung ausgestattet. Es muss sichergestellt sein, dass mindestens einmal täglich der Anlagenstatus per Datenfernübertragung abgefragt wird. Festgestellte Mängel oder Störungen müssen im Rahmen eines Störungsmanagements unverzüglich gewertet und abgearbeitet werden.
Funktionsweise der Telemetrie
Hierfür entwickelten die utp Techniker das Telemetriemodul als Erweiterung der bestehenden klärcontrol® Anlagensteuerung. Der intelligente Steuerungsbaustein überwacht nicht nur alle Komponenten und Einbauteile, sondern erkennt auch gravierende Betriebsmissstände. Dazu zählt hoher Fremdwasserzufluss, Behälterinfiltration sowie –exfiltration und Rückstau zum Beispiel aus der Versickerung oder dem Vorfluter. Ein freier Dateneingang für eine optionale Sonde zur Überwachung des Reinigungsgrades im Ablauf rüstet für die Zukunft.
Die Daten werden zum Beispiel über das Handyfunknetz mindestens einmal am Tag durch den utp Servicebetrieb vollautomatisch abgerufen. Auf dem Telemetrieserver erfolgt dann die Speicherung sowie ein vollautomatischer Soll-/Ist vergleich. Jede festgestellte Unregelmäßigkeit löst vollautomatisch eine Statusmeldung an einen Sachkundigen aus.
Dieser leitet nach seiner Wertung ein Störungsmanagement ein. Dies kann lediglich eine telefonische Nachfrage beim Betreiber sein. Oder der unverzügliche Besuch eines Monteurs um die Funktion wieder herzustellen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Statusmeldungen an den Wartungsbeauftragten in der Region gehen. Der Fachmann entscheidet dann nicht nur über das weitere Vorgehen, sondern dokumentiert die eingeleitete Maßnahme auf dem utp Telemetrieserver. Dort werden die Daten aus dem Störungsmanagement sowie die täglichen Statusmeldungen passwortgeschützt gespeichert. Sie können bei Bedarf über den web basierten Zugang als Betriebsbuch abgerufen und ausgedruckt werden.
Anlagenfernüberwachung von utp als einzige weltweit mit Bauaufsichtlicher Zulassung
Die utp Service GmbH bietet die Leistungen des Telemetrieservers bundesweit an. Auch können grundsätzlich Fremdfabrikate anderer Hersteller überwacht werden. Um hier jedoch auf die wasserrechtlich erforderlichen Eigenkontrollen verzichten zu können, ist zusätzlich eine entsprechende Ergänzung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erforderlich.
Ohne diesen amtlichen Zusatz muss die überwachende Wasserbehörde auf der händischen Betreiberkontrolle bestehen. Diese ist bei allen Kleinkläranlagen Bestandteil des ordnungsgemäßen Betriebes, so dass ein bauaufsichtlich nicht genehmigtes Fehlen unweigerlich als Mangel zu werten und durch die Behörde anzumahnen ist.
Mit dem Fernüberwachungsmodul sowie dem Telemetrieserver standen auch die Probleme großer Betreiber, der Abwasserzweckverbände sowie der Wasserbehörden zur Lösung an. Diese haben die hoheitliche Aufgabe den ordnungsgemäßen Betrieb hunderter Kleinkläranlagen in Ihrem Gebiet zu überwachen. Eine manuelle Kontrolle eingereichter Papierunterlagen erfolgt bisher jährlich oder sogar in längeren Intervallen und ist personal- und somit kostenintensiv. Missstände werden oft erst nach ein oder zwei Jahren zur Abhilfe angemahnt.
Die utp Telemetriesoftware kennt hierfür einen speziellen Behördenstatus. Neben der Überprüfung der Wartungsintervalle kann für diese Statusmeldungen in Abhängigkeit der Gewässersensibilität eine Zeitvorgabe für die Abarbeitung von Störungen eingestellt werden. Wenn diese Zeit überschritten wird, ergeht automatisch eine Meldung an die Überwachungsbehörde. Eine für den Gewässerschutz sinnvolle Abmahnung für einen ordnungsgemäßen Betrieb ist sofort möglich. Da alle Zugriffe passwortgeschützt mit abgestufter Rechteverwaltung erfolgen, ist ein Daten- oder Vorgangsmißbrauch ausgeschlossen.
Beim Vergleich der eingelesenen Daten errechnet die utp - Telemetriesoftware auf dem Seybothenreuther Server als Zugabe eine mögliche Energieoptimierung der Steuerzeiten. Soweit notwendig bekommt der Wartungsmonteur bereits vor seinem Besuch vollautomatisch Vorschläge für eine Energieoptimierung der Kleinkläranlage.
Die Wartungsbesuche durch einen Sachkundigen ersetzt die utp Telemetrie ausdrücklich nicht. Aber der erste Schritt zu einer Verbesserung der bisherigen Situation ist durch die utp Techniker getan!
Die utp umwelttechnik pöhnl GmbH wurde 2002 gegründet und beschäftigt 26 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere 70 freiberuflich tätige Technikerinnen und Techniker sind bundesweit mit dem Vertrieb und fachkundigem Service als regionale Partner vor Ort unter Vertrag.
Alle technischen Einbauteile werden im oberfränkischen Seybothenreuth hergestellt. Hier erfolgt auch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Produkte. Neben Kleinkläranlagen sind dies vor allem kleine Ortsteilkläranlagen und spezielle Abwasseranlagen für Gaststätten und abgelegene Betriebe.
Ob im robusten Betonbehälter oder als leichte Kleinkläranlage im Kunststoffbehälter – die klärofix® Kleinkläranlagentechnik hat für alle Reinigungsanforderungen die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik in Berlin. Auf Grundlage von fünf unterschiedlichen 38 wöchigen CE Prüfungen des PIA Aachen kann der Hersteller utp umwelttechnik pöhnl GmbH alle seine Produkte bereits heute mit dem CE Kennzeichen versehen, so dass einem Einbau selbst in europäischen Ausland nichts im Wege steht.
Als weltweit erster Hersteller wurde die Firma utp umwelttechnik pöhnl GmbH mit dem Produkt klärofix® durch die Gütegemeinschaft Wassertechnik (GWT) für Österreich zertifiziert. Die Zertifizierung erfolgte nach dem M 28 Merkblatt für Kleinkläranlagen bis 50 EW unter anderem auf der Basis der vom PIA Aachen durchgeführten Nachweise der Reinigungsleistung.
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