Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe
Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe
Konkurrenz zu Dumping-Bedingungen Riegel vorgeschoben
(pressrelations) -
Die Tarifpartner im Wach- und Sicherheitsgewerbe haben beantragt, den vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:
Von einem branchenbezogenen tariflichen Mindestlohn profitieren die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes und die Unternehmen gleichermaßen. Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine angemessene Entlohnung. Zugleich wird gewährleistet, dass der Wettbewerb zwischen hier ansässigen Unternehmen und solchen aus dem benachbarten Ausland nach den in Deutschland geltenden Regeln stattfindet. Konkurrenz zu Dumping-Bedingungen wird dadurch ein Riegel vorgeschoben. Vor diesem Hintergrund sollte jetzt der Tarifausschuss mit seiner Zustimmung den Weg frei machen für die angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung.
Der Mindestlohn-Tarifvertrag sieht länderspezifische Lohnuntergrenzen von mindestens 7,50 Euro im Jahr 2013 vor. Höhere landestarifliche Regelungen bleiben gültig.
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Datum: 30.04.2010 - 15:17 Uhr
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