Ausstiegs- und Schadenersatzchancen für Anleger verbessern sich ständig
Wie bereits mehrfach berichtet, weisen immer mehr Gerichte Zahlungsklagen der Multi Advisor Fund GbR bzw. der Capital Advisor Fund GbR ab. Aktuell hat nunmehr auch das Landgericht Stuttgart mit seinem Urteil vom 29.04.2010 die Zahlungsklage der Multi Advisor Fund I GbR abgewiesen.
(firmenpresse) - Damit folgte das Landgericht Stuttgart voll umfänglich den Argumenten des von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertretenen Gesellschafters und wies die Klage der Fondsgesellschaft auf Zahlung rückständiger monatlicher Einlagen ab. Der beklagte Gesellschafter ist auf Empfehlung eines externen Vermittlers im Mai 2006 der Multi Advisor Fund I GbR beigetreten und verpflichtete sich, neben einer Einmaleinlage von EUR 6.000,00 monatliche Raten von EUR 95,00 bei einer Laufzeit von zwölf Jahren an die Gesellschaft zu bezahlen.
Der Beklagte leistete diese Raten allerdings nur bis einschließlich September 2006 und stellte daraufhin seine Zahlungen ein. Im August 2007 erklärte er den Widerruf seiner Beitrittserklärung.
Die Gesellschaft verlangte nunmehr erfolglos die Zahlung der rückständigen Einlagen und bestritt, dass der Beklagte in einer Haustürsituation zum Beitritt überredet worden sein soll.
Das Landgericht Stuttgart folgte voll umfänglich den Argumenten des Beklagten, wonach die in der Beitrittserklärung verwendete Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Folge hiervon ist, dass der Beitretende auch nach Ablauf der Widerrufsfrist seinen Widerruf erklären kann.
Wichtig war hierbei zudem, dass das Landgericht Stuttgart auch keinen Zahlungsanspruch der Gesellschaft bis zum Widerruf für begründet erachtet hat.
„Dieses Urteil reiht sich in eine Vielzahl von bundesweit ergangenen Gerichtsentscheidungen ein, die die Zahlungsklagen von Multi Advisor Fund GbR bzw. Capital Advisor Fund GbR ablehnen, da die Gesellschafter nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt worden sind. Geschädigten Anlegern wird dringend angeraten, ihr Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen“, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni.
Neben dem Landgericht Stuttgart haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Dresden und die Landgerichte in Erfurt, Köln, Potsdam und Ellwangen Klagen der beiden Gesellschaften abgewiesen. Da die Anleger befürchten müssen, nach normalem Ablauf aus ihren Beteiligungen nur einen Bruchteil ihrer geleisteten Einlagen wieder zurück zu erhalten, sollten sie dringend ihre Ansprüche prüfen lassen.
Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Vertretung von Verbrauchern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Vermittler und Banken.
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