Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
Bundesratspräsident nimmt Befugnisse des Bundespräsidenten wahr
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Nach dem heutigen Rücktritt von Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler nimmt Bundesratspräsident Jens Böhrnsen nach Artikel 57 des Grundgesetzes bis auf Weiteres die Befugnisse des Bundespräsidenten wahr.
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Datum: 31.05.2010 - 19:17 Uhr
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