PresseKat - Haushaltskonsolidierung nicht nur im Gesundheitswesen

Haushaltskonsolidierung nicht nur im Gesundheitswesen

ID: 207272

auf einen Schlag:
Ankurbelung des Binnenmarktes
Konsolidierung des Gesundheitswesens
Konsolidierung der Renten
Konsilidierung der Arbeitslosenversicherung
Einsparung der staatlichen Zuschüsse im Kranken, Renten- und Arbeitslosenkassen
Senkung der Lohnkosten
Anhebung der Nettolöhne

(firmenpresse) - Dringend !!





Neue Wege im Gesundheitswesen erforderlich


Eine ernsthafte Beschäftigung mit sachlichen Möglichkeiten der Finanzierung des Gesundheitswesens und die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge bei der Beschäftigung mit dem Thema Gesundheit/Sozialversicherung und deren Finanzierung erfordert es, die jetzt notwendigen Wirtschaftsentscheidungen einfließen zu lassen, die da sind:



- Anreize für die Binnenwirtschaft

- Senkung von Lohnkosten

- Zuschuß-Einsparungen im Bundeshaushalt zur Kranken- Renten und - Arbeitslosenversicherung

- Einführung einer „Bürgerversicherung“





Meine Idee dazu, die ich auch den Parteivorständen und den Vorständen der Verbände und natürlich dem BmG mitgeteilt habe, ist eigentlich nicht neu, sondern als damaliger Angestellter einer großen Ersatzkasse habe ich mit Kollegen schon einiges davon vor über 40 Jahren diskutiert.



Aus Gründen der Finanzierungssicherheit, aber auch der Finanzierungsgerechtigkeit und der Vermeidung von finanziellen Vorteilen von Wirtschaftsunternehmen, die den technischen Fortschritt und den damit einhergehenden Personalabbau durch Rationalisierung nutzen, um sich aus der sozialen Verantwortung zu stehlen, wäre es vorteilhaft, eine Abkopplung der Arbeitgeberanteile vom Lohn durch



Erhebung der Beiträge zur Renten, Kranken und Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte

1) von jedem angemeldeten Betrieb in Höhe eines festzulegenden Prozentsatzes (mir liegen die notwendigen statistischen Zahlenwerke nicht vor, ich schätze mal ca. 1-2 %) vom unbereinigten Bruttogesamtumsatz,



2) von einem entsprechenden Zuschlag zur Mehrwertsteuer





zu erreichen.



Dadurch würden die Lohnkosten um den bisherigen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also um ca. 20 % der Lohnsumme, gesenkt und der Abbau und Export von Arbeitsplätzen würde eingeschränkt, weil nicht mehr so gewinnbringend. Wegen der nicht mehr gegebenen Zugehörigkeit der Sozialabgaben zu den Lohnkosten würden die Arbeitsplätze billiger und es könnte daher auch für die Betriebe, die jetzt noch einen Abbau dieser Plätze betreiben, neue Arbeitsplätze rentabler erscheinen.









Auch die Arbeitsnehmerbeiträge entfallen, wodurch die Nettlöhne entsprechend steigen. Eine sozial gerechte Verteilung auf alle Bürger der Bundesrepublik wäre gewährleistet, gleichzeitig wären alle Bürger gesetzlich krankenversichert. Die Arbeitnehmer und Rentner hätten wegen Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung ein Plus von ca. 20 % ihres Einkommens mehr in der Tasche und das würde voll zur Erhöhung der Binnenkaufkraft nutzbar sein, z.B. auch für Zusatzversicherungen, jeder nach seinen Bedürfnissen.



Bei der Krankenversicherung sollten dann nach dem Muster der alten Reichversicherungsordnung die Grundleistungen ohne Zuzahlungen oder Eigenleistungen abgesichert sein, die dann ggfs. nach Wunsch durch eine private Krankenversicherung aufgestockt werden könnten, wobei vorübergehend die Privatversicherungen eine Kündigung der bisherigen Verträge und die Öffnung für alle Bürger ohne Alters- oder Gesundheitseinschränkung hinnehmen müssten. Für die Privatversicherung würde der Neuzuwachs an Zusatzversicherungen diesen momentanen Nachteil ausgleichen.



Die erhobenen Summen, also MwSt-Zuschlag, AN-Beiträge zur ArblV, AN-Beiträge zur RV, sowie der vom unbereinigten Umsatz jedes Betriebes ohne Rücksicht auf die Zahl der Beschäftigten erhobene AG-Anteil zur Soz.Vers, könnten in einen Fonds fließen, der nach dem Schlüssel 35 (KV) 15 (ArblV) und 50 (RV) verteilt an die Träger weitergeleitet würde. Den Anteil der verschiedenen Krankenkassen könnte man über den Mitgliederbestand, jeweils am Jahresanfang erhoben, aufschlüsseln. Die bisherigen Zuschüsse des Bundes in die Sozialversicherungszweige würde entfallen.



All diese Maßnahmen zusammen würden außerdem ein Abbau von Bürokratie bedeuten, weil z.B. die Arbeitgeber-Revisionen durch die Krankenkassen wegfallen würden und die Finanzbehörden ohne viel Mehraufwand die meisten Aufgaben mitübernehmen könnten

.



Auch an der Ausgabenseite muss natürlich gearbeitet werden. Richtig ist natürlich, die Arzneimittelindustrie mit einer Preisvereinbarung mit den Krankenkassen zu zwingen, aber auch die Stellung der Ärzte muss überdacht werden. Eine Vergütung der ärztlichen Versorgung durch Fallpauschalen kann nur negative Folgen für die Gesundheit und für die Einkommensgerechtigkeit dieses Berufsstandes mit sich bringen. Der Arzt muss die volle Kompetenz über seine Verordnung zurückerhalten. Die alternativen Arzneimittel sind ein wichtiger Faktor auch für die Kostensenkung im Gesundheitswesen und nicht ohne Grund hat auch das Bundessozialgericht schon vor Jahren ein Gleichstellung der homöopathischen Medizin gefordert. Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln an die Verordnungspflicht besonders risikoreicher oder gefährlicher Arzneimittel zu knüpfen ist nicht nur unüberlegt, sondern lässt die Kosten der Arzneimittel ins uferlose steigen. Eine Rezeptgebühr und die damit verbundene Befreiung für Bedürftige ist ungerecht und bürokratisch, sollte also abgeschafft werden, ebenso wie die Praxisgebühr.





Bernhard Krabbe, Ringstr. 23, 26209 Hatten, Tel. 044811892

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Bereitgestellt von Benutzer: bediekra
Datum: 06.06.2010 - 22:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 207272
Anzahl Zeichen: 6112

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernhard Krabbe
Stadt:

Hatten



Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart: Messeinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 07.06.2010

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