ist die Politik grundsätzlich auf einem Auge blind ?
(firmenpresse) - Ich habe den Eindruck, dass mangels einer einleuchtenden Antwort vermutlich auch eine ernsthafte Beschäftigung mit sachlichen Möglichkeiten der Finanzierung des Gesundheitswesens unterbleibt und die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge bei der Beschäftigung mit dem Thema Gesundheit/Sozialversicherung und deren Finanzierung zu sehr außer Acht gelassen werden.
Meine Idee dazu, die ich auch den Parteivorständen und den Vorständen der Verbände und natürlich dem BmG mitgeteilt habe, ist eigentlich nicht neu, sondern als damaliger Angestellter einer großen Ersatzkasse habe ich mit Kollegen schon einiges davon vor über 40 Jahren diskutiert.
Aus Gründen der Finanzierungssicherheit, aber auch der Finanzierungsgerechtigkeit und der Vermeidung von finanziellen Vorteilen von Wirtschaftsunternehmen, die den technischen Fortschritt und den damit einhergehenden Personalabbau durch Rationalisierung nutzen, um sich aus der sozialen Verantwortung zu stehlen, wäre es vorteilhaft, eine Abkopplung der Arbeitgeberanteile vom Lohn durch
Erhebung eines Arbeitgeberbeitrages zur Renten, Kranken und Arbeitslosenversicherung von jedem angemeldeten Betrieb in Höhe eines festzulegenden Prozentsatzes (mir liegen die notwendigen statistischen Zahlenwerke nicht vor, ich schätze mal ca. 1-2 %) vom unbereinigten Bruttogesamtumsatz,
zu erreichen.
Dadurch würden die Lohnkosten um den bisherigen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also um ca. 20 % der Lohnsumme, gesenkt und der Abbau und Export von Arbeitsplätzen würde eingeschränkt, weil nicht mehr so rentabel. Wegen der nicht mehr gegebenen Zugehörigkeit der Sozialabgaben zu den Lohnkosten würden die Arbeitsplätze billiger und es könnte daher auch für die Betriebe, die jetzt noch einen Abbau dieser Plätze betreiben, neue Arbeitsplätze rentabler erscheinen.
Auch die Arbeitsnehmerbeiträge könnten über eine Mehrwertsteuererhöhung in angemessener Höhe finanziert werden, wodurch über den Einkauf der Konsumgüter eine sozial gerechte Verteilung auf alle Bürger der Bundesrepublik gewährleistet wäre. Die Arbeitnehmer und Rentner hätten wegen Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung ein Plus von ca. 9 % ihres Einkommens mehr in der Tasche und das würde voll zur Erhöhung der Binnenkaufkraft nutzbar sein, z.B. auch für Zusatzversicherungen, jeder nach seinen Bedürfnissen.
Bei der Krankenversicherung sollten dann nach dem Muster der alten Reichversicherungsordnung die Grundleistungen ohne Zuzahlungen oder Eigenleistungen abgesichert sein, die dann ggfs. nach Wunsch durch eine private Krankenversicherung aufgestockt werden könnten, wobei vorübergehend die Privatversicherungen eine Kündigung der bisherigen Verträge und die Öffnung für alle Bürger ohne Alters- oder Gesundheitseinschränkung hinnehmen müssten. Für die Privatversicherung würde der Neuzuwachs an Zusatzversicherungen diesen momentanen Nachteil ausgleichen.
Die erhobenen Summen, also MwSt-Zuschlag, AN-Beiträge zur ArblV, AN-Beiträge zur RV, sowie der vom unbereinigten Umsatz jedes Betriebes ohne Rücksicht auf die Zahl der Beschäftigten erhobene AG-Anteil zur Soz.Vers, könnten in einen Fonds fließen, der nach dem Schlüssel 35 (KV) 15 (ArblV) und 50 (RV) verteilt an die Träger weitergeleitet würde. Den Anteil der verschiedenen Krankenkassen könnte man über den Mitgliederbestand, jeweils am Jahresanfang erhoben, aufschlüsseln
All diese Maßnahmen zusammen würden außerdem ein Abbau von Bürokratie bedeuten, weil z.B. die Arbeitgeber-Revisionen durch die Krankenkassen wegfallen würden und die Finanzbehörden ohne viel Mehraufwand die meisten Aufgaben mitübernehmen könnten
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Auch an der Ausgabenseite muss natürlich gearbeitet werden. Richtig ist natürlich, die Arzneimittelindustrie mit einer Preisvereinbarung mit den Krankenkassen zu zwingen, aber auch die Stellung der Ärzte muss überdacht werden. Eine Vergütung der ärztlichen Versorgung durch Fallpauschalen kann nur negative Folgen für die Gesundheit und für die Einkommensgerechtigkeit dieses Berufsstandes mit sich bringen. Der Arzt muss die volle Kompetenz über seine Verordnung zurückerhalten. Die alternativen Arzneimittel sind ein wichtiger Faktor auch für die Kostensenkung im Gesundheitswesen und nicht ohne Grund hat auch das Bundessozialgericht schon vor Jahren ein Gleichstellung der homöopathischen Medizin gefordert. Die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln an die Verordnungspflicht besonders risikoreicher oder gefährlicher Arzneimittel zu knüpfen ist nicht nur unüberlegt, sondern lässt die Kosten der Arzneimittel ins uferlose steigen. Eine Rezeptgebühr und die damit verbundene Befreiung für Bedürftige ist ungerecht und bürokratisch, sollte also abgeschafft werden, ebenso wie die Praxisgebühr.