England Insolvenz 24 - Deutsche Steuerschulden (und österreichische) sind
restschuldbefreiungsfähig bei England Insolvenz. Darauf weist die Insolvenzagentur in ihrer
jüngsten Unternehmensmitteilung hin. Worauf man achten muss.
(firmenpresse) - London/Frankfurt. Laut der Agentur England Insolvenz 24 .de sind deutsche
Steuerschulden gestrichen - in der England Insolvenz. Dort sind sie
restschuldbefreiungsfähig. „Das ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zur deutschen
Insolvenzpraxis“ sagt Julian Berger vom Anbieter englandinsolvenz24.de. So würden die
teilweise sehr hohen Steuerschulden der Mandanten der Agentur, bedingt durch deren
häufig freiberufliche Tätigkeit, nach einem Jahr Restschuldbefreiungsphase in England
gestrichen - mit Wirkung in Deutschland. „Viele unserer Mandanten haben z.B. durch eine
Betriebsprüfung früherer Jahre plötzlich 100.000 und mehr Euro Steuerschulden“. In
deutschen Verbraucherinsolvenzverfahren stellt sich das Finanzamt häufig quer, ist ein
besonders schwieriger Gläubiger, was die Phase der Vergleichsfindung angeht als auch
bei der späteren Behandlung der Restschuldbefreiung. Für Steuerschuldner ist deshalb
ein deutsches Privatinsolvenzverfahren noch schwieriger, mitunter langwieriger und
risikobehafteter.
Welche Schulden fallen in England eigentlich unter die Restschuldbefreiung? Julian
Berger: „Grundsätzlich alle Schulden, wie auch Steuerverbindlichkeiten, die vor dem
privaten Konkurs entstanden sind – auch die, die noch nicht im Vollstreckungs– oder auch
nur Mahnverfahren waren. Wichtig ist, dass die Grundlage der Schulden vorher
entstanden war“. Besicherte Schulden seien davon allerdings nicht erfasst. Und auch
nicht Schulden wie Geldstrafen, bestimmte Unterhaltspflichten,
Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) Schulden aus „unerlaubten
Handlungen“, kriminellen Handlungen(www.englandinsolvenz24.de, 0800- 140 15 17,
contact(at)englandinsolvenz24.de
England Insolvenz 24 ist eine Insolvenzagentur. Sie arbeitet für deutsche und österreichische
Klienten, die in England ein privates Insolvenzverfahren anstreben., um in den Genuss der
englischen Restschuldbefreiung nach 12 Monaten zu gelangen. Die Dienstleistung beginnt
mit einem ausführlichen Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob ein englisches
Insolvenzverfahren für den Interessenten überhaupt in Frage kommt. Analysiert wird die
familiäre, finanzielle, vermögens- und schuldenbezogene, ggf. auch betriebswirtschaftliche
Situation des Interessenten. Wenn englandinsolvenz24.de sich entschließt, ein Mandat
anzunehmen, so sind sich die Experten sicher, dass nach spätestens 18 Monaten (6 Monate
Lebensmittelpunkt UK und 12 Monate Restschuldbefreiungsphase) der Erfolg eingetreten ist
– und der Mandant schuldenfrei in ein neues Leben starten kann. Ist ein Mandat
angenommen, so sichert das Unternehmen die wichtigste Voraussetzung für einen
erfolgreichen Insolvenzantrag in England: die Schaffung des Lebensmittelpunktes vor Ort.
Gemeinsam wird dann der englische Insolvenzantrag bearbeitet, eine Gläubigerliste
aufgestellt, dann folgt der gemeinsame Gang zum zuständigen Insolvenzgericht bzw.
anschließend zum Insolvenzverwalter (Official Receiver).