Betriebskostenabrechnungen besser verstehen
(firmenpresse) - Betriebskostenabrechnungen besser verstehen
21.6.2006
Wie Mieter und Eigentümer Fehler in der Abrechnung aufspüren - und wie sie Nachbesserungen erreichen.
Über Betriebskosten streiten viele: Eigentümergemeinschaft und Miteigentümer, Mieter und Vermieter. Vor allem, wenn die Preise für Müll, Abfall und Heizenergie wie derzeit steigen. Informieren Sie sich über Ihre Rechte als Eigentümer, Vermieter und Mieter.
Eigentumswohnung: Das "Hausgeld" ist eine Abschlagszahlung, die nach Ende des Wirtschaftsjahres mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet wird. Es handelt sich um Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, Verwaltungskosten, Zins- und Tilgungsleistungen sowie den Beitrag zur Instandhaltungsrücklage. Wie viel der Wohnungseigentümer bezahlt, richtet sich nach dem Wirtschaftsplan. Der Verwalter erstellt die Jahresabrechnung und für jede Wohnung eine Einzelabrechnung, legt sie der Gemeinschaft vor. Die entscheidet.
Einsichtsrecht: Vor der Beschlussfassung müssen Sie als Eigentümer Zeit haben, die Abrechnung zu prüfen. Im Zweifel sehen Sie sich in den Geschäftsräumen des Verwalters alle Unterlagen an. Lassen Sie sich (gegen Kostenerstattung) Kopien anfertigen. Ist die Abrechnung falsch, verweigern Sie die Zahlung und fordern eine neue, korrekte Auflistung.
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Datum: 22.06.2006 - 06:40 Uhr
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