(firmenpresse) -
Jeder Arbeitgeber ist für das Verhalten seiner Mitarbeiter/-innen verantwortlich. Von besonderer Bedeutung wird dies ab dem 01. August 2006 in den Fragen der Gleichbehandlung. Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind für den Arbeitgeber aus dem § 12 AGG sog. Organisationspflichten umzusetzen. Was gilt und was können Sie tun?
In aller Kürze: Sie müssen Ihre Mitarbeiter per Schulung mit dem AGG vertraut machen.
Warum?
Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen nicht erst abzuwarten, sondern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Diskriminiert oder belästigt einer Ihrer Mitarbeiter/-innen nachweislich einen Kollegen/-in, dann müssen Sie nach dem AGG als Arbeitgeber zahlen. Es sei denn, Sie haben all Ihre Beschäftigten in den relevanten Themen des AGG geschult und deutlich vermittelt, dass in Ihrem Unternehmen Benachteiligungen und Belästigungen nicht toleriert werden! Das heisst konkret, wenn Sie Beschäftigten geschult haben, schulden Sie weder Schadensersatz noch Entschädigung.
Für das Verhalten Ihrer Führungskräfte und Vorgesetzen gilt dies jedoch nicht! Für Benachteiligungen und (sexuelle) Belästigungen seiner Vorgesetzten ist der Arbeitgeber in gleicher Weise verantwortlich, wie wenn er sie selbst begangen hätte. Gerade aus diesem Grund ist es besonders wichtig an dieser Stelle intensiv und umfassen zu schulen und pro-aktiv im Vorfeld Benachteiligungen zu verhindern.
Allerdings ist der enorme Schulungsaufwand mit erheblichen Kosten verbunden. Daher sollten Schulungen, Schulungsmethoden und Inhalte unbedingt den entsprechenden Zielgruppen entsprechen.
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