(firmenpresse) - Das AGG wird noch im August in Kraft treten. Für den arbeitsrechtlichen Teil sieht das Gesetz keine Übergangsfristen vor.
Für Unternehmen bedeutet das, schnellstmöglich Rechtssicherheit herzustellen und die gesetzlich vorgeschriebenen Organisationspflichten umzusetzen.
Eines dieser Verpflichtungen ist es, alle Beschäftigten über das AGG zu informieren und in Teilbereichen zu schulen. Von zentraler Bedeutung wird dabei für Unternehmen die ökonomische Umsetzbarkeit und die Vermittlung der "richtigen" Inhalte zur schnellen Herstellung der Rechtssicherheit sein.
Eine probate und kostengünstige Methode zur Schulung aller Beschäftigten ohne Personalverantwortung stellt das sog. E-Learning dar. Dabei sollten sich Schulungsinhalte und -Umfang an den unternehmerischen und rechtlichen Anforderungen orientieren.
Zur Vermeidung von indirekten Kosten und für die Vermittlung der notwendigen Inhalte für Beschäftigte ohne Personalverantwortung sollte ein zeitlicher Rahmen von 40 Minuten nicht überschritten werden.
HR-Brain steht für Kompetenz in allen Belangen rund um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und bietet neben Expertenseminaren, Präsenzschulungen für Führungskräfte auch ein Online-Schulungsprogramm (E-Learning) an.
Gerne beraten wir Sie in Fragen des AGG´s und weisen vorsorglich darauf hin, dass eine 100%ige Rechtssicherheit vor in Kraft treten des Gesetzes nicht garantiert werden kann, auch wenn dies durch einige Anbieter suggeriert wird. Insbesondere da es noch keine Rechtssprechung gibt und das Gesetz die Schulungsinhalte nicht konkretisiert.
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Marco Kainhuber
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