(ots) - Egal ob als Büroaushilfe oder Produktionshelfer:
Viele Schüler und Studenten treten in Deutschland im Sommer einen
Ferienjob an. Dabei besteht für sie wie für alle Arbeitnehmer in
Deutschland Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Darauf
weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Die Schüler und Studenten sind nicht nur während der Tätigkeit,
sondern auch auf dem Hin- und Rückweg zum Ferienjob gesetzlich
unfallversichert - unabhängig von der Dauer der Beschäftigung und der
Höhe der Bezahlung. Ein "Minijobber" ist ebenso gesetzlich
unfallversichert wie ein Beschäftigter mit Lohnsteuerkarte. Wenn es
zu einem Arbeitsunfall kommt, leistet die gesetzliche
Unfallversicherung die Rehabilitation und die finanzielle
Entschädigung der Verunglückten. Zuständig ist der
Unfallversicherungsträger, dem das Unternehmen angehört.
Weitere Informationen:
Informationen zum Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung
VBG erhalten Interessierte auf der Website
www.vbg.de/versicherungsschutz
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den
ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen
aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum
Zeitarbeitsunternehmen.
Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
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22281 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
E-Mail: daniela.dalhoff(at)vbg.de