(ots) - Viele bürgerschaftlich Engagierte wissen nicht, ob
und wie sie bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind. Dabei
ist der Versicherungsschutz im Ehrenamt besonders vielfältig: Ein
Kirchenchormitglied ist anders unfallversichert als der ehrenamtliche
Schiedsrichter oder der Schriftführer eines Fastnachtsvereins, darauf
weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG anlässlich der Woche des
bürgerschaftlichen Engagements hin.
Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er sich
engagiert, tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden Hilfe im Jahr
unfallversichert. Ausnahme: Vorstandsmitglieder von Vereinen sind
nicht automatisch gesetzlich unfallversichert. Gewählte
Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine, wie zum Beispiel
Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte in politischen Parteien und
Gremien von Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen - auch diese
sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert, können sich aber
freiwillig bei der VBG versichern. Der Beitrag beträgt derzeit pro
Ehrenamt 2,73Â Euro pro Jahr. "Wer sich zum Beispiel in einem
Sportverein ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein
erkundigen, ob er unfallversichert ist", empfiehlt Manuela
Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der VBG. Wenn dies nicht der Fall
ist, können sich gewählte Ehrenamtsträger auch direkt bei der
Unfallversicherung anmelden.
Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, stellt die VBG durch
aktives Rehabilitations-Management die optimale medizinische
Behandlung sicher und sorgt für die berufliche und soziale
Rehabilitation. Während der Rehabilitation wird der Lebensunterhalt
durch die Zahlung von Verletztengeld abgesichert. Falls nach einem
Unfall schwere Beeinträchtigungen zurückbleiben, sodass die
Betroffenen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können, zahlt die VBG
eine Rente.
Weitere Informationen: Informationen zum Schutz durch die
gesetzliche Unfallversicherung erhalten Interessierte auf der Website
www.vbg.de/ehrenamt, per E-Mail ehrenamt(at)vbg.de oder telefonisch
unter 040/5146-1970.
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur
VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen -
vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere
Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
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