PresseKat - Neulich beim Website Check … Folge 1: „Das Impressum - Stiefkind vieler Websites“

Neulich beim Website Check … Folge 1: „Das Impressum - Stiefkind vieler Websites“

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In unserer Beitragsreihe „Neulich beim Website Check…“ schildern wir alltägliche Probleme, die wir bei unseren Website Checks festgestellt haben und zeigen Lösungen auf.

(firmenpresse) - Ein Prüfungspunkt bei unserem kostenlosen Website Check betrifft die Frage nach einer rechtlich ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung (Impressum).
Oft entscheiden Kleinigkeiten darüber, ob ein Impressum korrekt ist oder eine Abmahnung ausgesprochen werden kann.

So schnell droht eine Abmahnung

Das Impressum muss gem. § 5 Telemediengesetz (TMG) für den Besucher einer Website „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein.

Doch schon hieran mangelt es bei vielen Websites. Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Impressum von jeder Unterseite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein muss.
Auf manchen Websites sind die Links zur Anbieterkennzeichnung allerdings derart versteckt oder klein geschrieben, dass schon allein deswegen Abmahngefahr besteht. Und nicht nur das. Manch ein Leser wird sich die Frage stellen, ob der Unternehmer vielleicht etwas zu verbergen hat, wenn er die Pflichtangaben so versteckt.

"Kleinigkeiten" können entscheidend sein

Inhaltliche Mängel, z. B. ein abgekürzter Vorname des Geschäftsführers, eine fehlende E-Mail-Adresse oder fehlende Angaben zur vollständigen Rechtsform des Unternehmens sind ein weitaus häufigerer Grund für eine kostenpflichtige Abmahnung durch Konkurrenten oder für die Verhängung eines Bußgeldes von bis zu 50.000 EUR durch Aufsichtsbehörden.

Gerade kleine Unternehmer, die hier „auf Lücke“ setzen, kann ein solches Vorgehen schnell an finanzielle Grenzen drängen.

Ratgeber, Muster und Fachliteratur (wie z.B. unter www.digi-info.de/webimpressum) sind gut und helfen dabei, sich in die Materie einzuarbeiten, sie sind in dieser Hinsicht jedoch meist nicht ausreichend.

Sicherheit bringt nur die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt

Das EC-M führt zwar keine Rechtsberatung im Einzelfall durch. Wir legen jedoch gern den Finger in die „juristische Wunde“ und weisen die Unternehmer darauf hin, möglichst kurzfristig einen im Internetrecht kundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und das Versäumte nachzuholen.




Dabei zu wissen, dass die Gebühren für die juristisch erforderlichen Texte auf einer Website geringer sind, als die Kosten einer Abmahnung, mindert die Scheu, einen Juristen zu kontaktieren.

Und letztlich fallen die Gebühren eines Rechtsanwalts „früher oder später“ doch an, spätestens nach der ersten Abmahnung, wenn es gilt, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den wettbewerbswidrigen Zustand aus der Welt bzw. von der Website zu schaffen.
Unternehmer sollten den Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt daher nicht nur als Kosten, sondern als Investition ansehen.

Kostenlose Website Checks führt das EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr für kleine und mittlere Unternehmen aus Hessen durch. Das Ergebnis besprechen wir ausführlich mit den Unternehmern und übergeben ein zehnseitiges Checkprotokoll.

Interesse? Dann senden Sie einfach eine E-Mail an info(at)ec-m.de oder rufen Sie an unter 0641 / 309 1347 (Andreas Heines).

Kostenloser Website Check - ein kleiner Schritt für Sie, ein großer Schritt für Ihr Unternehmen. (Direktlink: www.ec-m.de/website-check)

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen arbeitet seit 1998 erfolgreich daran, die Entwicklung des Elektronischen Geschäftsverkehrs von Unternehmen in Mittelhessen zu fördern. Dabei unterstützt das EC-M gezielt kleine und mittelständische Unternehmen in der Region bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleinen Unternehmen in Handel, Handwerk und Industrie fehlen häufig die nötigen Informationen und das Wissen, um den Nutzen der neuen Medien für sich einschätzen zu können.

Als einer von 28 Knoten im Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr ist das EC-M direkter Ansprechpartner, sowohl für die interessierten Unternehmer als auch für die Technologie-Anbieter. Das kompetente Beratungsangebot des EC-M besteht aus vielen Basisleistungen, die gezielt auf den Bedarf der Unternehmer zugeschnitten sind, wie z.B. kostenlose und neutrale Erstinformationen, eine Einstiegsberatung über die Möglichkeiten und Modalitäten der Nutzung des Internets und anderer Netze für geschäftliche Zwecke, die Präsentation von einfachen und weiterführenden Anwendungsbeispielen der neuen Medien im Elektronischen Geschäftsverkehr von Unternehmen.



Leseranfragen:

EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen

Andreas Heines
Gutfleischstr. 3 – 5
35390 Gießen
Tel.: 0641 / 3091347
Fax: 0641 / 3092959
andreas.heines(at)ec-m.de
www.ec-m.de



PresseKontakt / Agentur:

EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen

Andreas Heines
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Datum: 22.07.2010 - 08:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 231843
Anzahl Zeichen: 3504

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Heines
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641 / 3091347

Kategorie:

Internet-Portale


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.07.2010

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