(ots) - Seit Juni bietet der Deutsche Dialogmarketing
Verband (DDV) in seinem Verbraucherportal
http://www.ichhabediewahl.de die Eintragung in die
DDV-Brief-Robinsonliste online an. Bisher war die Aufnahme nur
postalisch möglich. Die Online-Variante hat den Eintrag wesentlich
vereinfacht und wird sehr gut angenommen. Seit Bestehen des
Verbraucherschutzinstruments 1971 haben sich bereits über 730.300
BürgerInnen in die Liste aufnehmen lassen.
Mit Alternative A schließt man Briefwerbung ganz aus. Bei
Alternative B kann man anklicken, aus welchen Bereichen man keine
Werbung erhalten möchte. Diesen Weg nutzen immer mehr Verbraucher.
Die beliebtesten Bereiche sind "Bücher und Musik", "Mode und
Accessoires" sowie "Haushaltsartikel, Küche, Heim und Garten". Diese
werden am wenigsten ausgeschlossen.
Ein Eintrag in die "DDV-Brief-Robinsonliste" bezieht sich nur auf
adressierte Briefwerbung von Unternehmen, zu denen noch kein Kontakt
besteht. Bei dieser Art von Werbung sorgt die Aufnahme für eine
deutliche Verringerung an Zusendungen, da bei über 90 Prozent des
Volumens an adressierten Werbebriefen vorher ein Abgleich vorgenommen
wird.
Möchten Verbraucher keine Post mehr von einer Firma erhalten, zu
der bereits Kontakt besteht (durch Kundenkarte, Bestellung), müssen
sie das Unternehmen selbst kontaktieren, so schreibt es das Gesetz
vor. Die DDV-Brief-Robinsonliste schützt auch nicht vor Wurfzetteln
oder Prospekten. Hier kommt der Aufkleber "Bitte keine Werbung"
(DDV-Variante: "Bitte keine Handzettel und Prospekte einwerfen") zum
Einsatz.
Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Pressekontakt:
Nanah Schulze, PR und Wirtschaftskommunikation DDV,
Telefon: 0611/97793-16, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze(at)ddv.de, www.ddv.de