(ots) - Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten. Zum "Jahrestag" zieht
der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) eine gemischte Bilanz:
Zum einen lobt er ausdrücklich die sorgfältige Arbeit der
Bundesnetzagentur. Zum anderen betrachtet er mit Sorge die mangelnde
Differenzierung zwischen Anrufen ohne Einwilligung und vorsätzlichem
Telefonbetrug. Durch diese Vermischung würde beim Verbraucher der
Eindruck erweckt, das Gesetz könne nicht greifen.
Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist Telefonwerbung
nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der Verbraucher
zulässig, anderenfalls drohen seit 4. August 2009 Geldbußen von bis
zu 50.000 Euro.Für die ebenfalls verbotene Unterdrückung der
Rufnummernanzeige wird ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig.
Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Bisher wurden von der zuständigen
Behörde - der Bundesnetzagentur - in elf Bußgeldverfahren insgesamt
694.000 Euro verhängt.
Der DDV ist davon überzeugt, dass das Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung wirksam sein wird und setzt sich
entschieden dafür ein, die Dreijahresfrist bis zur Evaluierung
abzuwarten. Die Bundesnetzagentur hatte erst kürzlich auf den großen
Aufwand hingewiesen, u. a., um echte Beschwerden als solche zu
identifizieren. Dieter Weng: "Es war von Vornherein klar, dass die
Beschwerden nicht einfach nachzuverfolgen sind. Es braucht eine
langwierige Recherche, bis man ein Bußgeldverfahren einleiten kann.
Unfair ist jedoch, der Bundesnetzagentur vorzuwerfen, wenn Sorgfalt
vor Geschwindigkeit geht."
Vorsätzlicher Telefonbetrug hingegen (etwa Gewinninformation mit
Aufforderung des Rückrufs auf 0900-Nummer, meist durch automatisierte
Ansagen) erfüllt einen Straftatbestand. Liegen Anhaltspunkte für eine
solche Straftat vor, gibt die Bundesnetzagentur den Fall an die
Staatsanwaltschaft ab. Einem internen Bericht an den Beirat der
Bundesnetzagentur zufolge, hat die Behörde zwischen Januar und April
dieses Jahres 66.000 Beschwerden entgegen genommen, von denen 35.000
auf das Konto von vorsätzlichen Betrügern gingen.
Um Betrügern das Handwerk zu legen, hat Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kürzlich weitere Schritte
angekündigt. Der DDV ist allerdings skeptisch. Dieter Weng: "Wer
vorsätzlich betrügt, den hält auch eine Verschärfung des Gesetzes
nicht davon ab. Da die Täter zudem oft vom Ausland aus agieren, läuft
eine Strafverfolgung zumeist ins Leere. Das Einzige, was langfristig
gegen Telefonbetrug wirkt, ist die Aufklärung des Verbrauchers. Wenn
dieser die Maschen der Kriminellen kennt, lohnt sich Betrug nicht
mehr."
Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
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Nanah Schulze, PR und Wirtschaftskommunikation DDV,
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