Kosten für Arbeitszimmer absetzbar gestalten
Steuermindereinnahmen sind zu kompensieren
(pressrelations) - Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB:
Das Bundesverfassungsgericht entschied heute, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuermindernd berücksichtigt werden müssen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wir werden uns zügig dafür einsetzen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Rechtssicherheit ist das oberste Gebot für CDU und CSU.
Zugleich stehen wir vor den großen Herausforderungen der Haushaltskonsolidierung. Steuermindereinnahmen sind zu kompensieren. Wir wollen einen zukunftssicheren und generationengerechten Haushalt. Luftbuchungen sind nicht Sache von CDU und CSU.
Wir werden daher eine sachgerechte Lösung erarbeiten, die für die Bürger verständlich und transparent ist. Desgleichen müssen wir bei der Haushaltskonsolidierung voran schreiten.
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