PresseKat - Neulich beim Website Check … Folge 3: „AGB selbst gemacht - der richtige Weg?“

Neulich beim Website Check … Folge 3: „AGB selbst gemacht - der richtige Weg?“

ID: 237007

In unserer Beitragsreihe „Neulich beim Website Check…“ schildern wir alltägliche Probleme, die wir bei unseren Website Checks festgestellt haben und zeigen Lösungen auf.

Während der Besprechungen unserer Website Checks beim EC-M stellen die Unternehmer häufig die Frage, ob ihre AGB auch in Ordnung seien.

(firmenpresse) - An dieser Stelle erläutern wir, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen.
Wir hinterfragen jedoch, wer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt hat. Geradezu erschreckend häufig hören wir dann die Antwort: „Na, ich selbst.“

Auf die Nachfrage, wie genau es denn zu den Regelungen gekommen ist, erklären viele Unternehmer, einen umfassenden Vergleich mit „passenden“ AGB bei Konkurrenten vorgenommen und sich die entsprechenden Passagen dann „angepasst“ zu haben.
Nicht selten hören wir auch die Antwort, „die haben wir bei [beliebiger großer Online-Anbieter] gefunden, da arbeiten doch teuer bezahlte Juristen, die werden schon wissen, was sie tun.“
Eine Vorgehensweise, die sich allzu oft bitter rächt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen - wozu?

Wozu dienen Allgemeine Geschäftsbedingungen überhaupt?
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind gem. § 305 BGB „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.“

Allgemeine Geschäftsbedingungen bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Sie verändern in der Regel gegenüber dem Gesetz die Risikoverteilung und Haftung häufig zu Gunsten des Verwenders und erleichtern diesem die Vertragsabwicklung.

Darin liegt zugleich die Gefahr, dass der Verwender, in der Regel ein Unternehmer, der zudem wirtschaftlich stärker und geschäftlich erfahrener ist, einseitige und/oder überraschende Regelungen gegenüber einem Verbraucher durchsetzen kann, die sich von Wertungen des Gesetzes zu weit entfernen.

Daher unterliegen Allgemeine Geschäftsbedingungen einer gesetzlich normierten Inhaltskontrolle. Unwirksame Klauseln gehen im Zweifel zu Lasten des Verwenders (also des Unternehmers).

Schon aus diesem Grunde ist es anzuraten, wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Grundlage seiner Verträge zu machen. Alles andere wäre grob fahrlässig und unprofessionell.





Unwirksame Klauseln - Die Konsequenzen

Was passiert nun, wenn unwirksame Klauseln in den AGB enthalten sind?

Im günstigsten Fall ist die Klausel „nur“ unwirksam mit der Folge, dass dann statt ihrer grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften gelten und nicht die vom Unternehmer gewollte, möglicherweise günstigere Rechtsfolge.

Im schlimmsten Fall ist eine solche - womöglich selbst formulierte - Klausel wettbewerbswidrig. Das zieht dann meist schnell eine kostenpflichtige Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch Konkurrenten oder die Wettbewerbszentrale nach sich.
Eine Abmahnung macht den Unternehmer unmissverständlich auf die Missstände seines Regelwerks aufmerksam - und der Gang zum Rechtsanwalt steht (mit zusätzlichen Kosten) an.

Unser Rat: Kein Eigenbau!

Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, bevor Sie mit einer Website oder einem Online-Shop ins Netz gehen.

Letztlich fallen die Gebühren eines Rechtsanwalts „früher oder später“ doch an, spätestens nach der ersten Abmahnung, wenn es gilt, wegen wettbewerbswidriger Klauseln in AGB eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den wettbewerbswidrigen Zustand aus der Welt bzw. von der Website zu schaffen - und wirksame AGB formulieren zu lassen.
Unternehmer sollten den Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt daher nicht als Kosten, sondern als Investition in Ihr Unternehmen ansehen.

AGB, nicht AGBs oder AGB´s

Eins noch: Schreiben Sie bitte nicht AGBs oder AGB´s. Es heißt AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen sind schon Plural.

Kostenlose Website Checks führt das EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr für kleine und mittlere Unternehmen aus Hessen durch. Das Ergebnis besprechen wir ausführlich mit den Unternehmern und übergeben ein zehnseitiges Checkprotokoll.

Interesse? Dann senden Sie einfach eine E-Mail an info(at)ec-m.de oder rufen Sie an unter 0641 / 309 1347 (Andreas Heines).

Kostenloser Website Check - ein kleiner Schritt für Sie, ein großer Schritt für Ihr Unternehmen. (Direktlink: www.ec-m.de/website-check)

In der nächsten Folge lesen Sie: „Texte mit Bildern beleben - professionell gemacht“

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das EC-M
Das EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen arbeitet seit 1998 erfolgreich daran, die Entwicklung des Elektronischen Geschäftsverkehrs von Unternehmen in Mittelhessen zu fördern. Dabei unterstützt das EC-M gezielt kleine und mittelständische Unternehmen in der Region bei der Einführung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien. Kleinen Unternehmen in Handel, Handwerk und Industrie fehlen häufig die nötigen Informationen und das Wissen, um den Nutzen der neuen Medien für sich einschätzen zu können.

Als einer von 28 Knoten im Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr ist das EC-M direkter Ansprechpartner, sowohl für die interessierten Unternehmer als auch für die Technologie-Anbieter. Das kompetente Beratungsangebot des EC-M besteht aus vielen Basisleistungen, die gezielt auf den Bedarf der Unternehmer zugeschnitten sind, wie z.B. kostenlose und neutrale Erstinformationen, eine Einstiegsberatung über die Möglichkeiten und Modalitäten der Nutzung des Internets und anderer Netze für geschäftliche Zwecke, die Präsentation von einfachen und weiterführenden Anwendungsbeispielen der neuen Medien im Elektronischen Geschäftsverkehr von Unternehmen.



Leseranfragen:

EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen

Andreas Heines
Gutfleischstr. 3 – 5
35390 Gießen
Tel.: 0641 / 3091347
Fax: 0641 / 3092959
andreas.heines(at)ec-m.de
www.ec-m.de



PresseKontakt / Agentur:

EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen

Andreas Heines
Gutfleischstr. 3 – 5
35390 Gießen
Tel.: 0641 / 3091347
Fax: 0641 / 3092959
andreas.heines(at)ec-m.de
www.ec-m.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Vorzeitig gekündigte Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen DEF Deutscher Erdgasfonds I  GmbH & Co. KG  - CLLB Rechtsanwälte reichen Klage  gegen Treuhandkommanditistin ein
Bereitgestellt von Benutzer: amfortas
Datum: 03.08.2010 - 09:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 237007
Anzahl Zeichen: 4812

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andreas Heines
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641 / 3091347

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 03.08.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neulich beim Website Check … Folge 3: „AGB selbst gemacht - der richtige Weg?“"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Start des Hessischen Website Awards 2012 ...

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung sind aufgerufen, sich ab dem 01. März um den Hessischen Website Award 2012 zu bewerben. Die drei Preisträger werden von einer Fachjury ausgewählt und in einer ...

Alle Meldungen von EC-M Beratungszentrum Elektronischer Geschäftsverkehr Mittelhessen