PresseKat - Weitere Abmahnwelle steht bevor

Weitere Abmahnwelle steht bevor

ID: 257464

Abmahnungen wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet

(firmenpresse) - In diesen Tagen werden wieder viele Menschen ein Schreiben im Briefkasten finden, das eine solche oder eine ähnliche Überschrift trägt. Einige dieser Menschen werden zunächst in Panik verfallen und unüberlegt und kopflos handeln. Aber wie sollte man sich verhalten, wenn einem eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in sogenannten Internet- Tauschbörsen (auch als Filesharing- oder Peer-to-Peer-Netzwerke bezeichnet) bei sich im Briefkasten findet? Was ist eigentlich eine Abmahnung und wie reagiert man darauf am besten?
1.Was ist überhaupt eine Abmahnung?
Eine Abmahnung hat den Zweck die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu verhindern und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung.
In § 97 a UrhG ist festgeschrieben, dass der Verletzte vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Verletzer auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.

2.Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Bitte atmen Sie erst einmal ruhig durch. Auch wenn Sie wahrscheinlich zunächst die Höhe der Forderung schockt, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn in den meisten Fällen kann die Angelegenheit mit einem erheblich geringeren finanziellen Aufwand beigelegt werden.

Bitte machen Sie in der ersten Aufregung nicht folgende Fehler:
• Unterlassungserklärung unterschreiben und wegschicken
• Geld auf das angegebene Konto überweisen
• bei der Kanzlei anrufen und Informationen preisgeben

Auf keinen Fall sollten Sie sich ohne Rücksprache mit einem Anwalt schriftlich einlassen. Dies könnte sich im Nachhinein zu Ihrem Nachteil auswirken. Keinesfalls sollte eine Unterlassungserklärung ohne vorherige anwaltliche Prüfung abgegeben werden. Eine Unterlassungserklärung kann weitreichende und langfristige Konsequenzen haben.




Beauftragen Sie einen auf diese Gebiete spezialisierten Rechtsanwalt. Wer am Herz erkrankt ist sucht schließlich auch keinen Allgemeinmediziner auf. Deshalb sollten Sie nur einen Anwalt mandatieren, der sich gerade in dieser Spezialmaterie auskennt und Erfahrung auf diesem Gebiet hat.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt mandatieren, achten Sie bitte darauf, wie hoch das anwaltliche Honorar ist. Absehen sollten Sie von einer Beauftragung, wenn die Höhe des Honorars nicht von Anfang an feststeht oder dieses unangemessen hoch erscheint.
Weiterhin sollten Sie sich erkundigen, welche Tätigkeiten von dem Honorar umfasst sind. Ist von dem Honorar lediglich das Verfassen der Unterlassungserklärung umfasst oder beinhaltet dieses auch die Korrespondenz mit der Gegenseite?

3.Kann ich die Abmahnung nicht einfach ignorieren?
Dazu können wir Ihnen nicht raten. Nichts zu tun, ist die schlechteste aller möglichen Reaktionen.
Tatsächlich ist vor noch vor wenigen Jahren empfohlen worden, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass Abmahnanwälte die Sache dann auf sich beruhen lassen. Mittlerweile sind die Anwälte jedoch dazu übergegangen, in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben!

Bitte betrachten Sie diese Hinweise als ersten Überblick über die grundlegenden Verhaltensregeln, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts bekommen haben. Weitere Informationen bezüglich Abmahnungen finden Sie unter www.abgemahnt-hilfe.de.
Nächste Woche informieren wir Sie unter anderem über die Frage, woher Ihre Anschrift bekannt ist.
Ihr
Tobias Arnold

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Datum: 14.09.2010 - 15:22 Uhr
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Freigabedatum: 14.09.2010

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