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Kanzlei Winterstein mahnt Filmwerke im Auftrag der PforceOne GmbH wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab

ID: 268154

(firmenpresse) - Die Kanzlei Winterstein trat bislang bei Abmahnungen wegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen u.a. der Modemarke „Ed Hardy“ in Erscheinung. Dabei wurden insbesondere Verkäufer auf der Verkaufsplattform eBay genau unter die Lupe genommen und gegebenenfalls wegen Grauimports oder der Veräußerung von Produktfälschungen abgemahnt.
Die Kanzlei Winterstein scheint nun auch Rechteinhaber im Bereich der Tauschbörsenabmahnung (Filesharing, p2p, Musiktauschbörse) zu vertreten. So erreichte uns heute erstmals eine Abmahnung von Winterstein Rechtsanwälte überschrieben mit
Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke im Internet.
Die Abmahnung erfolgt im Auftrag der IPforceOne GmbH, Hörnliweg 16, 8806 Bäch (SCHWEIZ).
Abgemahnt wird der Titel
„5150 Elm’s Way“
Die Abmahnung umfasst regelmäßig sieben Seiten, sowie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und eine Seite mit Ermittlungsdatensätzen. Die Abmahnung wird - wie bei Winterstein Rechtsanwälte üblich - per Einschreiben versandt.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter kurzer Fristsetzung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von ca. Euro 850,00 „angeboten“.
Gleich an mehreren Stellen weist Winterstein Rechtsanwälte darauf hin, dass sich der Vergleichsbetrag, erhöhen könne, wenn das Verhalten des Abgemahnten den anwaltlichen Bearbeitungsaufwand entscheidend erhöht. Ein ähnlicher Passus ist auch in Abmahnungen anderer Kanzleien häufig zu finden. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr entstehe vor allem wenn
„auf diese Abmahnung umfangreiche Korrespondenz mit Ihnen erforderlich wird, weil Sie auf diese Abmahnung schriftlich Einwände vorbringen,
weitere Korrespondenz mit Ihnen dadurch ausgelöst wird, dass Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eigenmächtig abändern“
(Zitat aus der uns vorliegenden Abmahnung)




Die Kanzlei MS Concept Rechtsanwälte hat deutschlandweit bereits mehrere tausend Abmahnopfer erfolgreich vertreten.
Die Rechtslage ist keinesfalls derart eindeutig, wie es der Abmahner in der Abmahnung erscheinen lassen möchte. Zudem ist dem Abmahner die tatsächliche Konstellation des Sachverhalts (Familie, WG, Sicherung des Routers etc.) in der Regel gänzlich unbekannt.
Wir empfehlen:
KEINESFALLS sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
1. Bitte atmen Sie erst einmal ruhig durch. Auch wenn Sie wahrscheinlich zunächst die Höhe der Forderung schockt, ist es wichtig einen kühlen Kopf zu bewahren. In den meisten Fällen kann die Angelegenheit doch mit einem erheblich geringeren finanziellen Aufwand beigelegt werden.
2. Bitte machen Sie in der ersten Aufregung nicht folgende Fehler:
Unterlassungserklärung unterschreiben und wegschicken
Geld auf das angegebene Konto überweisen
Bei der Kanzlei anrufen und Informationen preis geben
Auf keinen Fall sollten Sie sich ohne Rücksprache mit einem Anwalt schriftlich / telefonisch zur Sache einlassen. Dies könnte sich im Nachhinein zu Ihrem Nachteil auswirken.
3. Beauftragen Sie einen auf diese Gebiete spezialisierten Rechtsanwalt
Wer am Herz erkrankt ist, sucht auch einen Allgemeinmediziner auf. Deshalb ist es ratsam einen Anwalt zu mandatieren, der sich gerade in der jeweiligen Spezialmaterie auskennt und auch schon Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Wenn Sie einen Rechtsanwalt mandatieren, achten Sie bitte darauf, wie hoch das anwaltliche Honorar ist. Weiterhin sollten Sie sich erkundigen, welche Tätigkeiten vom Honorar umfasst sind. Absehen sollten Sie von einer Beauftragung, wenn die Höhe des Honorars nicht von Anfang an feststeht oder dieses unangemessen hoch erscheint.
4. Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles über Ihre Möglichkeiten auf die Abmahnung zu reagieren. Rufen Sie uns an unter 07151-2095528 oder auch per Email unter abmahnung(at)ms-concept.de

Wir helfen – sofort, erfahren und zu fairen Preisen.

Was wird sonst noch abgemahnt? Hier erhalten Sie einen Ãœberblick.


Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auf
www.abgemahnt-hilfe.de

Ihr
Dr. Sven J. Mühlberger, LL.M.
(Rechtsanwalt)


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Datum: 01.10.2010 - 17:29 Uhr
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