(ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die
Vorschläge von Bundesarbeitsministerin von der Leyen zur Reform der
Hartz IV-Gesetzgebung als nicht verfassungskonform. Die geplante
jährliche Fortschreibung der Hartz IV-Regelsätze in Anlehnung an die
Nettolohnentwicklung sei sachfremd und deshalb verfassungswidrig.
Darüber hinaus warnt der Verband vor einer Verletzung des
Gleichbehandlungsgebotes, wenn das geplante Bildungspaket
ausschließlich Kindern aus Familien im SGB II-Bezug zu Gute komme,
während Kinder aus Geringverdienerfamilien leer ausgingen.
"Die Kopplung der Regelsatzhöhe an einen Mischindex aus
Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung landet mit Sicherheit
wieder vor dem Bundesverfassungsgericht, da sie nicht dem Gebot der
Bedarfsorientierung genügt", warnt Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Das Bundesverfassungsgericht
habe in seinem Urteil vom Februar 2010 die bisherige Kopplung an den
Rentenwert als sachfremd verworfen und eine konsequente
Bedarfsorientierung der Regelsätze angemahnt. "Die dramatische
Ausweitung des Niedriglohnsektors und hunderttausende
Vollzeitbeschäftigte, die auf aufstockende Hartz IV-Leistungen
angewiesen sind, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht, belegen, dass
die Löhne in Deutschland nichts mit Bedarfen zu tun haben. Selbst
wenn die Lohnentwicklung nur zu 30 Prozent herangezogen wird, wie es
die Ministerin vorsieht, kommt es zu Zirkelschlüssen, die die
Regelsätze willkürlich niedrig halten", so Schneider. "Diese Regelung
ist offensichtlich ein Zugeständnis der Arbeitsministerin an den
Wirtschaftsflügel in ihrer Partei, vor dem man ihr nur eindringlich
abraten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat hier eine klare
Sprache gesprochen."
Aus Sicht des Verbandes verstoßen die Pläne des
Bundesarbeitsministeriums zudem gegen das im Grundgesetz verankerte
Gleichbehandlungsgebot. "Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich
gemacht, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung und soziale Teilhabe
hat. Wenn die Bundesregierung die Sorgen und Nöte von Familien in
prekären Einkommenslagen außerhalb des Hartz IV-Bezugs ignoriert,
wird sie das teuer zu stehen kommen", so Schneider. Der Verband
fordert vor diesem Hintergrund die Einführung eines einklagbaren
Rechtsanspruches im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Sicherzustellen sei dabei, dass alle Angebote auch Kindern und
Jugendlichen aus Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, kostenfrei
zugänglich gemacht werden.
Mehr Informationen: www.kinder-verdienen-mehr.de
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.030/24636205