PresseKat - Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer

ID: 26075

(firmenpresse) - Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2007 vom 19. Januar 2007


„Die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im
Verfahren „Erbschaftsteuer“ (1 BvL 10/02) wird am 31. Januar 2007 um
9.00 Uhr auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts
(www.bundesverfassungsgericht.de) zusammen mit einer Pressemitteilung
veröffentlicht.“

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht über die Bevorzugung von Immobilien- und Betriebsvermögen bei der Gesetzesreform zur Erbschaftssteuer.
Der Bundesfinanzhof hatte diese Regelung bereits vor 5 Jahren als mutmaßlich grundgesetzwidrig beanstandet.
Eigentümer von Immobilien haben möglicherweise nur noch kurz Zeit ihre Dispositionen zu den unveränderten Konditionen zu treffen.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Sturm Kyrill: Begrenzte Auswirkung auf Ratings von Versicherern Einladung für Börsekandidaten
Bereitgestellt von Benutzer: Jack_Rich
Datum: 23.01.2007 - 17:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 26075
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joerg Reich
Stadt:

Gießen


Telefon: 0641 202121

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Finanzinformationen
Versandart: kein
Freigabedatum: 23.01.2007

Diese Pressemitteilung wurde bisher 379 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erbschaftsteuer - Hinweis auf Veröffentlichung der Entscheidung zur Erbschaftsteuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Internetrecht am Telefon ...

Sie haben die volle Kostenkontrolle! Der Anruf kostet aus dem Festnetz der Deutschen Telekom nur € 2,- pro Minute und Sie entscheiden, wie lange Sie telefonieren. In der Regel dauern die Gespräche im Durchschnitt sechs Minuten. Unsere Rechtsanw ...

Alle Meldungen von Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät