(ots) - Die zwischen den Energiekonzernen RWE und E.ON
vereinbarte Ãœbertragung der Reststrommengen vom stillgelegten
Atomkraftwerk Stade auf den Meiler Biblis A ist nicht rechtmäßig. Die
Vereinbarung verstößt gegen das Atomgesetz, das Wettbewerbsrecht und
den zwischen der früheren rot-grünen Bundesregierung und den
Konzernen vereinbarten Atomkonsens. Dies geht aus einem
Rechtsgutachten der renommierten Berliner Kanzlei Raue im Auftrag der
LichtBlick AG hervor.
Das AKW Bilblis A stünde gemäß der im bislang gültigen Atomgesetz
vereinbarten Reststrommengen vor der endgültigen Abschaltung. RWE
hatte im Mai erklärt, man wolle den Betrieb des Meilers mit dem
zusätzlichen Stromkontingent bis zur politischen Entscheidung über
die Laufzeitverlängerung strecken. Die Bundesregierung hat sich
mittlerweile auf eine Laufzeitverlängerung festgelegt und will in den
kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz durch das Parlament
bringen. Davon würde auch das Kraftwerk Biblis A profitieren, dessen
Laufzeit um acht Jahre verlängert werden soll.
Mit der im Mai übertragenen Elektrizität von 4,8 Milliarden
Kilowattstunden kann das AKW Biblis A in Volllast auch ohne
Laufzeitverlängerung rund sechs Monate länger am Netz bleiben. Die
Konzerne hatten weiterhin vereinbart, dass E.ON die
Erzeugungskapazität bei Bedarf zurückkaufen kann.
Mit dem Energiehandel und der Rückkaufoption hätten beide Konzerne
jedoch "gesetzesfremde Zwecke" verfolgt, heißt ist in dem von
LichtBlick veröffentlichten Rechtsgutachten: "E.ON und RWE wollen
gemeinsam möglichst viele von der Abschaltung bedrohte KKWs in eine
Zeit retten, in der der Gesetzgeber die vorgesehene
Laufzeitbegrenzung rückgängig gemacht haben könnte. E.ON und RWE
wollen damit ihre gemeinsame Marktstellung absichern." Das Atomgesetz
diene dem geordneten Ausstieg aus der Atomenergie - dieser Zweck
werde durch die Vereinbarung unterlaufen. Damit hätten die
Unternehmen ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und die
Marktchancen anderer Unternehmen gesenkt.
"RWE hat sich bei Eon eine Laufzeitverlängerung für Biblis A
eingekauft. Die beiden mächtigsten Energiekonzerne haben Hand in Hand
gearbeitet, um den maroden Meiler über die Zeit zu retten. Dieses
Kalkül scheint dank angestrebten politischen Laufzeitverlängerung nun
aufzugehen. Einmal mehr haben die Konzerne ihre Vormachtstellung auf
Kosten des Wettbewerbs ausgenutzt", so Gero Lücking, Vorstand
Energiewirtschaft von LichtBlick.
Strom aus abgeschalteten Meilern wie Stade dürfe ohnehin nicht auf
andere Anlagen überschrieben werden, argumentieren die Gutachter. Das
Atomgesetz sehe lediglich die Ãœbertragung von Reststrommengen
zwischen laufenden AKWs vor. Weiterhin habe RWE im früheren
Atomkonsens ausdrücklich auf die Übertragung von Reststrommengen auf
Biblis A verzichtet. Sollte der Meiler mit den zusätzlichen
Strommengen weiterbetrieben werden, entstehe zudem ein neues
Betriebsrisiko, das durch die bisherigen Genehmigungen nicht gedeckt
sei.
Die Gutachter folgern, dass der RWE-Meiler Biblis A unverzüglich
abgeschaltet werden müsse, wenn die im Atomgesetz zugewiesenen
Reststrommengen aufgebraucht sind und die anvisierte
Laufzeitverlängerung noch nicht in Kraft ist. In diesem Fall läge
keine gültige Genehmigung für einen Weiterbetrieb vor. Sollte Biblis
A trotzdem am Netz bleiben, liege demnach eine Straftat wegen
unerlaubten Betriebes eines Kernkraftwerks vor.
Zum Gutachten:
Das Rechtsgutachten "Ãœbertragung von Reststrommengen aus dem
Kernkraftwerk Stade auf das Kernkraftwerk Biblis A - Atom-, kartell-
und wettbewerbsrechtliche Analyse" kann unter
www.lichtblick.de/medien abgerufen werden.
Ãœber LichtBlick
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