(ots) - Der Deutsche Ethikrat wird im Rahmen seiner
Beratungen zur Fortpflanzungsmedizin voraussichtlich bis zum Sommer
2011 eine Stellungnahme zum Thema Präimplantationsdiagnostik
erarbeiten. Dies ist das Ergebnis der Plenarsitzung am gestrigen
Donnerstag in Berlin.
Bereits im November 2009 hatte der Ethikrat das Thema
Fortpflanzungsmedizin für 2010 auf seine Agenda gesetzt. Den Auftakt
der Beratungen bildeten im Juli 2010 Impulsreferate der
Ratsmitglieder Jochen Taupitz und Regine Kollek zu rechtlichen und
medizinischen Aspekten neuer Entwicklungen im Bereich der
Reproduktionsmedizin. Unmittelbar danach nahm im August eine
ratsinterne Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit auf. Sprecher dieser
Arbeitsgruppe ist Wolf-Michael Catenhusen.
Vor dem Hintergrund der technischen Fortschritte und der jüngsten
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom
April, des Oberlandesgerichts Rostock vom Mai und des
Bundesgerichtshofs vom Juli stellen sich vielfältige Fragen im
Hinblick auf einen zukünftigen Regelungsbedarf.
Das BGH-Urteil, demzufolge die Präimplantationsdiagnostik zur
Entdeckung schwerer genetischer Schäden des extrakorporal erzeugten
Embryos nicht strafbar ist, veranlasste den Deutschen Ethikrat, sich
zunächst auf die Präimplantationsdiagnostik zu konzentrieren.
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