(ots) - Kostensteigerungen von durchschnittlich etwa 30
Prozent und in Extremfällen sogar bis zu 300 Prozent pro Betrieb
dürfte die angestrebte Reform der Rundfunkfinanzierung für
Kfz-Betriebe verursachen. Das ergab eine Umfrage des Zentralverbands
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bei 230 Kfz-Unternehmen mit mehr
als 340 Betriebsstätten. Die Betriebe hatten auf Basis eines
Vergleichsrechners ihre aktuellen Gebühren mit den zukünftig zu
zahlenden Beiträgen verglichen. Diese durchschnittliche Mehrbelastung
sei für die Betriebe nicht zumutbar, betonte ein Sprecher. Bereits
heute seien die Betriebe überproportional mit Rundfunkgebühren
belastet.
Die Reform der Rundfunkfinanzierung sehe vor, die bisherige
gerätebezogene Gebührenerfassung voraussichtlich ab 2013 in eine
Haushalts- und Betriebsstättenabgabe zu wandeln. Dies allein wäre ein
auch für das Kfz-Gewerbe durchaus begrüßenswerter Ansatz. Zusätzlich
zu den Beiträgen für jede Betriebsstätte sei jedoch geplant, für
jedes gewerblich angemeldete und genutzte Fahrzeug einen Beitrag in
Höhe eines Drittels des Standardsatzes zu erheben. Dies solle
unabhängig davon geschehen, ob ein Radio im Fahrzeug vorhanden sei
oder nicht. Damit einher ginge eine versteckte Gebührenerhöhung von
bisher 5,76 Euro auf 5,99 Euro pro Monat und Fahrzeug.
Darüber hinaus solle laut eines Arbeitsentwurfs der Reform der
Abgleich der gemeldeten Daten mit den Zulassungsbehörden erlaubt
sein. Da dies nicht permanent möglich sei, könnten entsprechende
Stichproben nur jeweils eine Momentaufnahme des betrieblichen
Fahrzeugbestandes darstellen. Dies könnte in manchen Betrieben zu
Abgabensteigerungen bis zu 300 Prozent führen. Der ZDK werde sich in
den zuständigen Gremien mit Nachdruck dafür einsetzen, die
fahrzeugbezogene Abgabe ersatzlos zu streichen, bekräftigte der
Sprecher. Dies geschehe auch im Sinne der Reduzierung bürokratischer
Zusatzbelastungen für die kleinen und mittelständischen Betriebe.
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Ulrich Köster
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