PresseKat - Caritas fordert Debatte zu den Berechnungsgrundlagen / Regelsätze müssen korrigiert werden

Caritas fordert Debatte zu den Berechnungsgrundlagen / Regelsätze müssen korrigiert werden

ID: 264578

(ots) - Als enttäuschend hat der Deutsche Caritasverband
(DCV) den Beschluss des Koalitionsausschusses zur Höhe der Regelsätze
bewertet. Zwar sei jeder Rechenschritt nun im Einzelnen ausgewiesen,
die Regierung habe jedoch bei der Festsetzung des Regelsatzes für
Alleinstehende die bisher gültigen Berechnungsgrundlagen massiv
verändert und damit einen gebotenen Anstieg verhindert. Für
Einpersonenhaushalte werden jetzt die Ausgaben der untersten 15
Prozent der Haushalte als Referenzgruppe herangezogen. Bisher waren
es die untersten 20 Prozent. Auch entspreche es nicht der
Lebenswirklichkeit, dass keinerlei Ausgaben für alkoholische Getränke
und Tabak erfasst werden. "Diese Ausgabenposition gab Empfängern von
Arbeitslosengeld II bisher noch eine gewisse Flexibilität für andere
Ausgaben", erklärt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.

Zudem fordert die Caritas eine Überprüfung der Regelsätze für
Kinder. Die Berechnung des DCV zu eigenständigen Kinderregelsätzen
habe gezeigt, dass diese je nach Altersgruppe um 20 und 40 Euro
erhöht werden müssten. In der Berechnung der Caritas war die Gruppe
der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe herausgerechnet worden. "Es
gibt eine nicht unerhebliche Zahl von Familien, die Anspruch auf
ergänzende Transferleistungen hätten, diese aber nicht beantragen.
Diese wurden nicht aus der Referenzgruppe herausgerechnet. Deren
niedrigeres Ausgabenniveau verzerrt die Berechnung nach unten",
kritisiert Cremer. Die Caritas fordert daher eine korrigierte
Berechnung der Kinderregelsätze noch vor der Verabschiedung des
Gesetzes im Bundestag.

Positiv zu bewerten sei dagegen das beschlossene Paket für Bildung
und Teilhabe. "Wir haben immer das Anliegen unterstützt, arme und
benachteiligte Kinder durch Sachleistungen wie Mittagessen oder
Nachhilfe zu stärken." Nachhilfe müsse aber nicht nur gewährt werden,




wenn die Versetzung eines Kindes gefährdet ist, sondern
beispielsweise auch, wenn dadurch der Übergang auf weiterführende
Schulen ermöglicht werde. Zudem werde die positive Intention des
Bildungspakets nur Wirklichkeit werden, wenn auch die Länder ihrer
Verpflichtung nachkommen und Schulen besser fördern, etwa durch
Schulsozialarbeit.

Kontakt: Dr. Thomas Becker, Abteilungsleiter Sozialpolitik und
Publizistik, Mobil: 0151 14271353, E-Mail: tomas.becker(at)caritas.de



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Datum: 27.09.2010 - 12:46 Uhr
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