(ots) - Die geschlossenen Fonds von König & Cie., die hohe
Renditen mit einer Beteiligung an Deutschen Lebensversicherungen im
Zweitmarkt versprochen haben, sind wirtschaftlich ein herber Verlust
für die Anleger. Auf diesem Schaden müssen die Anleger, die in
insgesamt drei Deutsche Leben-Fonds mit einem Volumen von mehr als
200 Mio. Euro investiert haben, jedoch nicht sitzen bleiben. Das
Landgericht Hamburg hat den Prospektherausgeber und den Treuhänder,
beide aus der Unternehmensgruppe König & Cie., in erster Instanz zum
Schadensersatz gegenüber dem klagenden Anleger verurteilt. Die von
der Berliner Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel im Auftrag des
Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz (Berlin) für den Anleger geltend
gemachten Prospektfehler, wurden vom Landgericht Hamburg bestätigt.
(Aktenzeichen 317 O 46/10 vom 17. September 2010)
RAin Sabine Haselbauer, die das Verfahren bei Schirp
Schmidt-Morsbach Neusel betreut: "Der Prospekt verschweigt völlig,
dass sich bei Prospektherausgabe der Versicherungsmarkt schon
deutlich nach unten entwickelt hatte. Die prospektierten Renditen
waren schon bei Beitritt des Klägers nicht realistisch."
Kerstin Kondert, Vorstand des Aktionsbundes Aktiver Anlegerschutz:
"Wir haben die König & Cie. auf der wirtschaftlichen Seite
analysiert. Wir halten die im Prospekt unterstellten
Berechnungsgrundlagen für täuschend und finden keine belegbare
Grundlage in der Wirklichkeit."
Es handelt sich um das erste Urteil in einer ganzen Reihe von
Verfahren, die die Kanzlei Schirp Schmidt-Morsbach Neusel für
geschädigte König & Cie.-Anleger führt.
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RAin Sabine Haselbauer, Tel. 030/32 76 17 39, haselbauer(at)ssma.de
RA Dr. Wolfgang Schirp, Tel. 030/32 76 17 34, Funk 0179532 0213,
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Dipl.-Betriebsök. Kerstin Kondert, Tel. 030/31 51 93 40,
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