HWK Cottbus nimmt erste Meisterfreisprechung 2007 vor
15 Frauen und Männer sind die ersten Meister im Jahr 2007, die mit Erfolg ihre Prüfungen ablegen konnten und in feierlichem Rahmen die Freisprechung durch die Handwerkskammer Cottbus (HWK) erhalten. Zu dieser Veranstaltung sind alle Medienvertreter herzlich eingeladen.
(firmenpresse) - Termin:
Dienstag, den 13. Februar, um 16 Uhr
„Haus des Handwerks“, Altmarkt 17
03046 Cottbus
Der Vizepräsident der Selbständigen, Diplom-Ingenieur und Zimmerermeister Wolfgang Götzke, wird den frisch gebackenen Handwerksmeistern ihre Meisterbriefe aushändigen, die für die Ausgezeichneten noch immer das Gütesiegel schlechthin sind. „Ich verspreche mir Vorteile beim Aufstieg in der Firma, aber auch durch die Befähigung zur Lehrlingsausbildung“, meint Andreas Kerle, der als Gebäudereinigermeister freigesprochen wird.
Obwohl Enrico Siebert aus Schongau/Bayern stammt, hat der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger die Meisterprüfung im Kammerbezirk Cottbus abgelegt. „In ganz Deutschland gibt es nur fünf neue Meister in meinem Handwerk und für die praktische Ausbildung war für mich Cottbus die erste Wahl. Obwohl mein Gewerk zulassungsfrei ist, erwarte ich mir Vorteile, wenn ich mich einmal selbständig machen möchte“, erklärt er. Nach der Freisprechung werden die Jungmeisterinnen und Jungmeister traditionell aus dem Meisterpokal den so genannten Meistertrunk zu sich nehmen.
Aufstellung der freigesprochenen Gewerke:
- ein Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- zwei Fleischer
- zwei Gebäudereiniger
- ein Straßenbauer
- fünf Maurer- und Betonbauer
- vier Friseure
Hintergrund:
Im deutschen Handwerk stellt der Meistertitel das zentrale Gütesiegel dar. Um ein eigenes Unternehmen zu gründen und sich in die Handwerksrolle eintragen zu können, ist eine Meisterprüfung oder eine anerkannte vergleichbare Qualifi kation nötig. Der Meistertitel gibt die Möglichkeit, Lehrlinge auszubilden, weil die Prüfung zur Ausbildereignung ein Teil der Meisterausbildung ist. Mit der Handwerksnovellierung im Jahr 2004 wurden 53 Gewerke als zulassungsfreie Gewerke in die Anlage B1 aufgenommen. Hier ist der Erwerb des Meisterbriefes freiwillig.
Für weitere Informationen zu den Jungmeisterinnen und Jungmeistern steht Ihnen die u.g. Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Kontakt:
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Büro für
Öffentlichkeitsarbeit:
Veronika Martin
Tel.: 0355 7835-105
Fax: 0355 7835-227
E-Mail: martin(at)hwk-cottbus.de
Internet: www.hwk-cottbus.de
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