(ots) - Die Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) ist ein
wichtiges Thema auf der Agrarministerkonferenz in Lübeck. Neben
Bundesagrarministerin Ilse Aigner und allen Landesagrarministern wird
am 8. Oktober auch EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos erwartet.
Bisher verteidigt die Bundesregierung den Status quo bei der
Verteilung von jährlich knapp 60 Mrd. Euro Agrargelder. Sie will am
System pauschaler Direktzahlungen festhalten. Bioland sieht damit
weitere Diskussionen um die Kürzung des Gesamtbudgets der
Agrarzahlungen im EU-Haushalt heraufbeschworen. "Angesichts niedriger
Lebensmittelpreise kann die Mehrzahl der Landwirte in Deutschland
ohne eine zusätzliche Honorierung gesellschaftlich gewünschter
Leistungen zum Ressourcenschutz nicht auskommen", so
Bioland-Präsident Thomas Dosch. Um Angriffe auf Agrarzahlungen
abzuwehren, fordert Bioland die Agrarminister auf, Reformwillen zu
zeigen und die Agrarpolitik zukünftig stärker am Gemeinwohl zu
orientieren. "Die bisher demonstrierte Reformunwilligkeit der
Bundesregierung gefährdet ein ausreichendes Agrarbudget für die
deutsche Landwirtschaft. Denn um ein ausreichendes Gesamtbudget für
Landwirte und die Entwicklung des ländlichen Raums zu sichern, muss
mehr gesellschaftliche Akzeptanz für die Zahlung von Steuergeldern
geschaffen werden," so Dosch. Dabei muss die gemeinsame
EU-Agrarpolitik einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Klima,
Boden und Gewässern sowie zum Erhalt der Biodiversität und dem Erhalt
von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum leisten. Dazu, so Bioland, muss
mit der Reform die 2. Säule der Agrarpolitik mit den
Agrarumweltprogrammen und der Entwicklung des ländlichen Raums
wesentlich gestärkt werden.
Damit die Honorierungen im Rahmen von Agrarumweltprogrammen
weniger von der Kassenlage der Bundesländer abhängig gemacht werden,
fordert Bioland ein neues Finanzierungsmodell für die
EU-Agrarzahlungen. Besonders wirksame Agrarumweltmaßnahmen müssen
dabei mit hohen Kofinanzierungssätzen durch die EU getragen werden.
Bisher besteht zwischen der Finanzierung der pauschalen
Direktzahlungen (1. Säule) und den zielgerichteten Fördermaßnahmen
der 2. Säule ein gravierender Unterschied. Die Direktzahlungen der 1.
Säule werden zu 100 % aus dem EU-Topf gewährt. Sehr sinnvolle
Fördermaßnahmen wie die Förderung ökologischer Leistungen des
Biolandbaus müssen dagegen von den Ländern kofinanziert werden. Somit
hängen Fördermaßnahmen der 2. Säule immer direkt von der Finanzkraft
der Bundesländer ab. Dabei führt die prekäre Haushaltslage in den
Ländern dazu, dass effiziente Fördermaßnahmen gekürzt oder ganz
gestrichen werden. Aktuelles Beispiel sind Planungen des Landes
Schleswig-Holstein zur Streichung der Ökoprämie, die allen
Beteuerungen zu mehr Ressourcenschutz zuwider laufen.
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