(ots) - Die Anwälte der Kundus-Hinterbliebenen haben einen
Fonds zur Finanzierung der Klagen gegen die Bundesregierung
eingerichtet. Wie der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal dem Bremer
Weser-Kurier (Sonntagsausgabe) sagte, sollen damit die Kostenrisiken
für ihre Mandanten abgedeckt werden. Das Konto wurde von der
Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and
Human Rights (www.ecchr.eu) eingerichtet. Die beiden Bremer
Rechtsanwälte Karim Popal und Bernhard Docke sowie die Berliner
Juristen Remo Klinger und Reiner Geulen werden in den nächsten
Wochen Klagen beim Landgericht Köln einreichen. In der Anforderung
von Nato-Bombern durch Bundeswehr-Oberst Georg Klein sehen sie eine
Amtspflichtverletzung. Bei dem Bombardement am 4.September 2009 am
afghanischen Kundus-Fluss kamen bis zu 142 Menschen ums Leben. Die
Verhandlungen mit der Bundesregierung über Entschädigung waren im
August endgültig gescheitert. Wie Popal weiter sagte, habe ihm das
Verteidigungsministerium 35.000 Euro Aufwandsentschädigung angeboten,
wenn er 5000 Dollar Entschädigung für jeden seiner Mandanten
akzeptiere. Er habe den Vertrag nicht unterzeichnet.
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