PresseKat - Systematischer Missbrauch mit Vermittlungsgutscheinen / 52 aktuelle Missbrauchswarnungen in interner

Systematischer Missbrauch mit Vermittlungsgutscheinen / 52 aktuelle Missbrauchswarnungen in interner Datenbank der Bundesagentur für Arbeit / "Report Mainz", heute, 11.10.2010, 21.45 Uhr im Ersten

ID: 273084

(ots) - Mit dem Vermittlungsgutschein, mit dem Arbeitslose
über private Jobvermittler Arbeitsplätze finden sollen, wird nach wie
vor systematisch Missbrauch betrieben. Das zeigen Recherchen des
ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Dem Magazin liegen exklusiv Daten
über die internen Missbrauchswarnungen bei der Bundesagentur für
Arbeit (BA) vor. Danach gibt es aktuell 52 Warnungen, darunter 33
Fälle von überregionaler Bedeutung. Der Leiter des Bereichs
Arbeitsmarktpolitik beim Bundesvorstand des DGB, Wilhelm Adamy, sagte
in "Report Mainz": "Wir sehen systematischen Missbrauch. Die
Missbrauchsmöglichkeiten sind massiv. Und nur die Spitze des Eisbergs
ist bisher offengelegt worden." Er fordert die Bundesregierung zu
gesetzlichen Korrekturen auf.

Die internen Missbrauchswarnungen werfen ein Licht auf die
Vermittlungspraktiken zwischen privaten Arbeitsvermittlern und
Unternehmern. Meist gibt es enge personelle und wirtschaftliche
Verflechtungen, so dass eine echte Vermittlung eines Arbeitslosen gar
nicht stattfindet. Dennoch haben Arbeitsvermittler in diesen Fällen
Gutscheine mit den Arbeitsagenturen und den Jobcentern abgerechnet.
Sie bekommen dafür bis zu 2000 Euro. Der Wirtschaftswissenschaftler
Prof. Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz-Remagen geht von
einem hohen Missbrauchspotential aus. Gegenüber "Report Mainz" sagte
er: "Bei den über 80 Mio. Euro, die insgesamt für die Gutscheine in
die private Arbeitsvermittlung fließen, kann man sicherlich von einem
Missbrauchsvolumen im zweistelligen Millionenbereich ausgehen."
Wilhelm Adamy vom DGB beklagt, es gebe bei den Arbeitsagenturen zu
wenig Personal, um alle Missbrauchsfälle aufzudecken. Er fordert die
Bundesregierung deshalb auf, den Einsatz des Vermittlungsgutscheins
zu beschränken, etwa auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.

Das Bundesarbeitsministerium hält vorerst am Vermittlungsgutschein




fest. In der schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Für die
Arbeitsuchenden ergeben sich zusätzliche Beschäftigungsperspektiven,
weil sie neben der Möglichkeit, die Vermittlungsleistungen der
öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen, auch private
Arbeitsvermittler einschalten können. [...] Jeder eingelöste
Vermittlungsgutschein steht [...] für eine Integration in den ersten
Arbeitsmarkt." Der Bundestag hat das Vermittlungsgutscheinverfahren
im Juli bis Ende 2011 verlängert. Dies sei sachgerecht, um es im
nächsten Jahr zusammen mit den übrigen arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten überprüfen zu können.

Der Vermittlungsgutschein war 2002 im Zuge des so genannten
Vermittlungsskandals bei der damaligen Bundesanstalt für Arbeit
eingeführt worden. Schon im Jahr 2006 hatte der Bundesrechnungshof
jedoch empfohlen, das Instrument auslaufen zu lassen. Neben
Missbrauchs- und Mitnahmeeffekten wies die Behörde auf den mangelnden
Beschäftigungseffekt hin. Der Gutschein habe "keine wesentliche
Entlastung auf dem Arbeitsmarkt" bewirkt.

Zitate gegen Quellenangabe frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
Tel.: 06131/929-3351.


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Datum: 11.10.2010 - 18:10 Uhr
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