Bundesverwaltungsgericht stärkt Rechte der Arbeitnehmer im Handwerk
(pressrelations) - IG BAU begrüßt Urteil zur Stärkung der Demokratie
Frankfurt am Main - Die IG BAU begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach unabgestimmte allgemeinpolitische Erklärungen von Industrie- und Handelskammern unzulässig sind. Gleiches gilt damit für die Handwerkskammern. "Damit ist endgültig Schluss mit der unsäglichen Praxis, dass offizielle Vertreter der Handwerkskammern Positionen einnehmen, die eine reine Vertretung von Arbeitgeberinteressen beinhalten!", sagte Andreas Steppuhn, Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU.
Die Demokratie in der Selbstverwaltung im Handwerk ist dadurch gestärkt worden, ein Ziel so Steppuhn, "dass die IG BAU seit langem auf ihre Fahne geschrieben hat". So müssen bei politischen Veröffentlichungen aus den Kammern die Positionen durch die Vollversammlung oder den Berufsbildungsausschuss beschlossen werden. Steppuhn fordert zudem, dass die Kammern zukünftig bei ihren Veröffentlichungen das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen müssten. Objektivität heißt in diesem Fall auch, dass gegebenenfalls die Darstellung von Minderheitenpositionen - beispielsweise die Position der Arbeitnehmervertreter - erfolgen muss.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte mit Urteil vom 23. Juni 2010 entschieden, dass Industrie- und Handelskammern Stellungnahmen oder sonstige Erklärungen nur zu Themen abgeben dürfen, bei denen es um nachvollziehbare Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in ihrem Bezirk geht. Das Gericht stellte darüber hinaus fest, dass die zuständigen Gremien vor der Veröffentlichung von Stellungnahmen und Erklärungen beteiligt werden müssen.
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Ruprecht Hammerschmidt
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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