(ots) - Der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), sieht im Gesetzentwurf
der schwarz-gelben Koalition zur Sicherungsverwahrung ein Mittel, um
die Bevölkerung vor gefährlichen Sexualstraftätern zu schützen. "Wir
haben durch die Schaffung einer neuen Form der sicheren Unterbringung
eine Lösung für sogenannte Altfälle gefunden - und zwar für Sexual-
und Gewaltstraftäter, die aufgrund des Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte bereits freigelassen wurden oder noch
freigelassen werden", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Freitag-Ausgabe) vor der heutigen ersten Lesung des Gesetzes. "Das
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung stellt sicher, dass diese
Personen weiterhin untergebracht bleiben, soweit sie noch gefährlich
sind und eine psychische Störung vorliegt. Ich denke, dass wir mit
dem Gesetzentwurf zufrieden sein können." Die Eckpunkte, auf die sich
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) mit Justizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geeinigt habe, seien "zügig
umgesetzt" worden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung in
Deutschland soll abgeschafft, bereits heute betroffene Täter sollen
zur Therapie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden.
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