(ots) - Anlässlich der Vorstellung ihres Aktionsplans zur
Wiederbelebung des europäischen Binnenmarkts durch die Europäische
Kommission erklärt der energie- und wirtschaftspolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:
Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Die EU-Kommission will 2011
einen Rechtsakt über eine EU-weite Vergabepflicht bei
Dienstleistungskonzessionen vorlegen, wie sie es in ihrer jetzt
vorgelegten Akte für den Europäischen Binnenmarkt (Single Market Act)
schwarz auf weiß heißt. Ein solcher Rechtsakt wäre nicht nur
überflüssig, sondern kontraproduktiv. Damit würde der
Gestaltungsspielraum vor allem unserer Kommunen erheblich
eingeschränkt. Die Kommunen sollten im Rahmen ihrer
Organisationshoheit weiterhin selbst darüber entscheiden können, ob
sie Aufgaben wie die Wasserversorgung oder die Abfallbeseitigung
selbst erledigen oder Dritte unter Einhaltung des Vergaberechts
beteiligen wollen.
Bei den Dienstleistungskonzessionen hat der
Gemeinschaftsgesetzgeber bislang bewusst auf sekundärrechtliche
Regelungen der Vergabe verzichtet. In mehreren Entscheidungen hat der
Europäische Gerichtshof klargestellt, dass bereits nach geltender
Rechtslage die aus den EU-Grundfreiheiten resultierenden Grundsätze
der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz
gelten. Einen gesonderten Regelungsbedarf für
Dienstleistungskonzessionen sieht der Europäische Gerichtshof für
nicht erforderlich. Diese Auffassung hat auch das Europäische
Parlament in seinem Initiativbericht zum Vergaberecht im Mai 2010
vertreten.
Die Europäische Kommission muss ihre Pläne zurückziehen, die
Vergabe von Dienstleistungskonzessionen EU-weit
ausschreibungspflichtig zu machen. Bei allem guten Willen der
Kommission, gerade den Mittelstand von bürokratischen Hemmnissen zu
entlasten, würde sie gerade in diesem Punkt das Gegenteil erreichen.
Die vornehme Aufgabe der Kommunen, die Versorgungssicherheit ihrer
Bürger zu sichern, würde mit dieser Maßnahme klar erschwert. Das habe
ich EU-Wettbewerbskommissar Michel Barnier und unserem deutschen
Kommissar Günther Oettinger in einem Schreiben bereits deutlich
gemacht.
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