(ots) - Anlässlich der Zweiten Lesung des
Restrukturierungsgesetzes erklärt der haushalts- und finanzpolitische
Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus
Kalb:
Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Vorsorge getroffen werden
muss, damit die öffentlichen Haushalte in Zukunft zur Bewältigung von
Bankschieflagen nicht in Vorleistung treten müssen. Die Banken müssen
an den Kosten der Krise ange¬messen beteiligt werden.
Mit dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von
Kredit¬instituten (Restrukturierungsgesetz) verfolgen wir das Ziel,
die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die
Stabilität des Finanzsystems zu bewäl¬tigen und dafür Sorge zu
tragen, dass Eigen- und Fremdkapitalgeber die Kosten der
Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen und sich das
Engagement des Staates auf das Notwendigste beschränkt. Das
Restrukturierungsgesetz sieht deshalb Instrumente vor, um in
Schwierigkeiten geratene Kreditinstitute in einem geordneten
Verfahren entweder zu restrukturieren oder abzuwickeln.
Flankierend zum Restrukturierungsregime ist sicherzustellen, dass
die Kredit¬wirtschaft zur Bekämpfung künftiger Krisen und zur
Restrukturierung von system¬relevanten Banken finanzielle Mittel
bereitstellt. Das Restrukturierungsgesetz sieht daher die Einführung
einer Sonderabgabe für Kreditinstitute vor. Von der Beitrags¬pflicht
ausgenommen haben wir die Förderbanken. Die bestehende Anstaltslast
und Gewährträgerhaftung schließen bei diesen Instituten eine
Bestandsgefährdung aus.
Mit dem Restrukturierungsgesetz wird auch eine Gehaltsobergrenze
für Organ-mitglieder und Angestellte von Unternehmen des
Finanzsektors, die Stabilisie-rungsmaßnahmen in Anspruch nehmen,
geregelt. Sie liegt bei 500.000 Euro. Damit soll sichergestellt
werden, dass staatliche Mittel nicht durch unangemessene
Vergütungsleistungen aus dem Unternehmen abfließen. Zudem dürfen
staatlich unterstützte Unternehmen nicht auf Kosten der Allgemeinheit
Vergütungen zahlen, die auf von staatlicher Hilfe unabhängige
Unternehmen zugeschnitten waren und dort eben nicht aus Finanzmitteln
der Allgemeinheit bestritten wurden.
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