Der umstrittene Vorstoß des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Paul Friedhoff, stößt beim Brauereiverband NRW auf Unverständnis. Nach Erhöhung der Tabaksteuer sprach sich der Politiker nunmehr auch für eine Anhebung der Steuer für alkoholische Getränke aus. Danach möchte der Liberale die Steuer entsprechend dem Alkoholgehalt anheben.
(firmenpresse) - Aufgrund chronisch leerer Staatskassen suchen Politiker derzeit fieberhaft nach sprudelnden Einnahmequellen. So wurde vor kurzem erst die Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Jetzt kommt Paul Friedhoff mit dem Vorschlag, die Steuer auf alkoholische Getränke zu erhöhen. Im Gegenzug möchte der FDP-Politiker die diskutierte Luftverkehrsabgabe, von der man sich in Regierungskreisen Mehreinnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr erhofft, kippen.
Der Steuerplan des wirtschaftspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion sieht vor, dass die geplante Steueranhebung dem Alkoholgehalt des Getränkes entsprechen soll. Für eine Flasche Bier würden dann durchschnittlich 4,5 Prozent Steuern auf den Nettoverkaufspreis anfallen. Hinzu käme wie bisher 19 Prozent Mehrwertsteuer. Gegen diese Pläne setzt sich jetzt der Brauereiverband NRW zur Wehr. „Wir brauchen eine vernünftige Steuerpolitik und keine Erhöhung der Biersteuer“, sagt Geschäftsführer Jürgen Witt (Foto) in Düsseldorf. „Eine Anhebung der Biersteuer, die im vergangenen Jahr rund 189 Millionen Euro in die Kassen des nordrhein-westfälischen Finanzministers spülte, würde zudem den enormen Wettbewerbsdruck in der Brauwirtschaft, der Gastronomie und im Handel unverhältnismäßig erhöhen. Und letztlich muss der Bier trinkende Verbraucher die Zeche zahlen. Unsere Brauereien können eine Biersteuererhöhung nicht alleine schultern.“
Der Brauereiverband NRW mit Sitz in Düsseldorf setzt sich aus dem Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien e.V. und dem Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien e.V. zusammen.
Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien wurde im Jahr 1900 gegründet. Er vertritt die Brauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Belange der Brauereien, die Förderung eines fairen und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie die Beratung der Mitgliedsbrauereien und die Förderung des Erfahrungsaustausches insbesondere auf wirtschaftlichem, technischem und fachrechtlichem Gebiet.
Der Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien ist ein Landesverband. Ihm gehören als Bezirksgruppen, die Norddeutsche Brauerei-Vereinigung e.V., der Siegener Brauereiverband e.V. und der Kölner Brauerei-Verband e.V. an. Er ist Mitglied des Deutschen Brauer-Bundes e.V. in Berlin.
Der Arbeitgeberverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien und Mälzereien wurde im Jahr 1948 gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört die Wahrnehmung und Förderung aller arbeitgeberbezogenen tarif- und sozialpolitischen Belange der Brauereien und Mälzereien. Der Arbeitgeberverband ist Tarifvertragspartei und schließt in dieser Eigenschaft Tarifverträge mit den Gewerkschaften ab. Darüber hinaus berät und vertritt er die Mitgliedsbetriebe in allen arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
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