(ots) - Deutsche Umwelthilfe und BUND
Nordrhein-Westfalen kritisieren geplantes Zielabweichungsverfahren -
"Rechtsbeugung für Kraftwerks-Schwarzbau endgültig beenden" - Anträge
auf Akteneinsicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der nordrhein-westfälische
Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
warnen vor einer erneuten Rechtsbeugung für das umstrittene
E.on-Steinkohlekraftwerk Datteln 4. Für das offenbar seitens des
Regionalverbands Ruhr (RVR) geplante Zielabweichungsverfahren fehle
die rechtliche Grundlage. Zugleich widersprachen DUH und BUND der
Aussage des RVR-Chefplaners Dr. Thomas Rommelspacher, wonach das
Kraftwerk aus umwelt- und planungsrechtlicher Sicht "genehmigbar"
sei.
"Ein Zielabweichungsverfahren wäre eine rechtlich nicht gedeckte
neue Lex E.on", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND. "Erteilt
die Landesregierung dazu ihr Einvernehmen, wäre dies eine weitere
Rechtsbeugung zugunsten des Dattelner Kraftwerksschwarzbaus. Von
einem Verfahren nach Recht und Gesetz könnte dann endgültig keine
Rede mehr sein." Zwar sehe das Landesplanungsgesetz vor, dass mittels
eines Zielabweichungsverfahrens im Einzelfall ausnahmsweise von den
Vorgaben der Landesplanung abgewichen werden darf. Dies setze aber
voraus, dass dadurch nicht von den Grundzügen der Landesplanung
abgewichen werde. Letztere werden aber durch das Kraftwerksvorhaben
massiv betroffen. Das hatte das Oberverwaltungsgericht in seinem
Urteil vom 3. September 2009 bestätigt.
Nach Überzeugung von DUH und BUND wäre eine
Zielabweichungsentscheidung zugunsten des Kraftwerks deshalb
rechtswidrig. Die Grundzüge der Planung würden in mehrfacher Hinsicht
erheblich berührt. Dies gelte sowohl für den Kraftwerksstandort
selbst als auch für die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. "In ganz
Deutschland gibt es unseren Wissens kein vergleichbares Beispiel, bei
dem für ein Vorhaben mit solchen Umweltauswirkungen der Weg für einen
neuen Planungsversuch über eine Zielabweichungsentscheidung eröffnet
wurde", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. "In einem
bestandskräftigen Urteil wurde ein mehrfacher und eklatanter Verstoß
des Kraftwerksvorhabens gegen zentrale Ziele der Landesplanung und
des Umweltrechts bestätigt. Es ist deshalb geradezu absurd, zu
behaupten, das Vorhaben sei mittels Zielabweichungsverfahren
genehmigbar."
DUH und BUND warnen die Landesplanungsbehörde in der Staatskanzlei
davor, durch die großzügige Handhabung von Zielabweichungsverfahren
grundlegende landesplanerische Ziele in Frage zu stellen. Ein
Kraftwerk mit einem CO2-Gesamtausstoß von etwa 200 Millionen Tonnen
über seine geplante Laufzeit konterkariere sämtliche Klimaschutzziele
des Landes. Das geplante Klimaschutzgesetz würde damit schon ad
absurdum geführt ehe es verabschiedet ist. Zudem bestehe die Gefahr
von Schadenersatzansprüchen seitens E.on, falls auf Basis eines
rechtswidrigen Zielabweichungsverfahrens ein neuer Bebauungsplan
aufgestellt und dieser später erneut vor Gericht scheitern würde.
Unterdessen haben DUH und BUND sowohl beim RVR, als auch beim
Umweltministerium und der Staatskanzlei Anträge auf Akteneinsicht
gestellt. Die Verbände fordern darin Einblick in alle das
Zielabweichungsverfahren betreffenden Verwaltungsvorgänge. Damit
nehmen DUH und BUND die Landesregierung beim Wort. Diese hatte mehr
Transparenz bei Großvorhaben angekündigt.
Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0151 55016943, Tel.: 030
2400867-0, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: baake(at)duh.de
Dirk Jansen, Geschäftsleiter BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
e.V. Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf, T. 0211 302005-22, mobil:
0172 2929733, Fax: 0211 302005-26, dirk.jansen(at)bund.net