(ots) - Die Konferenz der Justizministerinnen und
Justizminister der Bundesländer hat sich gestern mehrheitlich für ein
Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner ausgesprochen. Hierzu
erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings und die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea
Voßhoff:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt ein Adoptionsrecht für
gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab. Es wird sich in der
christlich-liberalen Koalition auf Bundesebene dafür auch keine
Mehrheit finden.
Bei Fragen der Adoption muss es aus unserer Sicht ausschließlich
um das Wohl der betroffenen Kinder gehen. Eine Adoption ist ein
einschneidender Rechtsakt, bei dem ein Kind neue Eltern erhält.
Dieser Zusammenhang erfordert vom Gesetzgeber besondere Sensibilität,
Vorsicht und Zurückhaltung. Die rechtspolitische Diskussion darf sich
daher keinesfalls auf die Bedürfnisse und Interessen der Erwachsenen
reduzieren.
Auch wir sehen, dass Kinder in der heutigen Lebenswirklichkeit
nicht immer in Familienverhältnissen mit Vater und Mutter aufwachsen.
Ebenso wenig verkennen wir, dass sich auch Homosexuelle aufopfernd
und liebevoll um Kinder kümmern.
Dies ändert aber nichts daran, dass die unterschiedliche
Geschlechtlichkeit der Eltern für die Persönlichkeitsentwicklung der
Kinder von entscheidender Bedeutung ist und aus diesem Grund nicht
vom Gesetzgeber zur Disposition gestellt werden darf. Aus Gründen des
Kindeswohls lehnen wir ein gemeinsames Adoptionsrecht für
gleichgeschlechtliche Partnerschaften daher ab.
Auch das Grundgesetz versteht die Ehe als Lebensgemeinschaft von
Mann und Frau. Es stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz
der staatlichen Ordnung. Diesen Schutzauftrag nehmen wir ernst."
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