(ots) - Wer in Deutschland studiert, darf später hier
arbeiten
Die Arbeitslosenzahlen sind auf dem niedrigsten Stand seit Anfang
der neunziger Jahre und die deutsche Wirtschaft sucht dringend
hochqualifizierte Arbeitskräfte. Wie diese gewonnen werden können,
ist umstritten: Wirtschaftsminister Brüderle will so schnell wie
möglich ein Konzept zur Zuwanderung von Fachkräften erstellen lassen.
Andere Politiker setzen auf die Qualifizierung heimischer
Arbeitskräfte und der bereits hier lebenden Migranten. Eine wichtige
Gruppe zukünftiger Fachkräfte wird oft übersehen: in Deutschland
studierende Ausländer. Schon seit 2005 können Ausländer nach einem
Hochschulabschluss in Deutschland hier bleiben, um eine qualifizierte
Arbeit aufzunehmen. 2009 haben 4.820 Hochschulabsolventen von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. Das ist fast jeder dritte Absolvent aus
Ländern außerhalb der EU. 2008 - vor der Wirtschaftskrise - waren es
sogar 5.935.
Für die internationalen Absolventen deutscher Hochschulen entfällt
seit 2007 die so genannte Vorrangprüfung, ob eine Stelle auch mit
EU-Bürgern besetzt werden kann. Auch ein Mindesteinkommen müssen sie
nicht nachweisen. Hochschulabsolventen dürfen nach dem
Studienabschluss ein Jahr zur Stellensuche in Deutschland bleiben und
dabei wie Studierende jobben. Wer inklusive der Studienzeit acht
Jahre rechtmäßig in Deutschland lebt und bestimmte Voraussetzungen
wie eine qualifizierte Arbeit erfüllt, kann einen deutschen Pass
erhalten.
Dank Marketing, internationaler Studienangebote und vereinfachter
Aufenthaltsregelungen ist die Zahl ausländischer Studierender
hierzulande vom Jahr 2000 bis 2010 um 40 Prozent gestiegen. Im
letzten Wintersemester waren fast 245.000 an deutschen Hochschulen
eingeschrieben, davon über 180.000 Bildungsausländer. Damit liegt
Deutschland weltweit auf Platz vier der Aufnahmeländer. Im
Studienjahr 2009 haben sich 74.000 ausländische Studierende neu
immatrikuliert - ein Rekordwert.
4.820 ausländische Absolventen hiesiger Hochschulen haben 2009
eine Arbeit in Deutschland aufgenommen. Sie stellten damit knapp die
Hälfte der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittländern. Ein
entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Anwerbung von Fachkräften
ist der Wille zur Integration - sowohl bei den Einwanderern selbst
als auch der aufnehmenden Gesellschaft. In Deutschland gibt es in
diesem Punkt auch an den Hochschulen noch Nachholbedarf: 39 Prozent
der ausländischen Studierenden klagen über mangelnden Kontakt zu
deutschen Kommilitonen. 34 Prozent finden schwer Bekannte in der
Bevölkerung außerhalb der Hochschulen. Viele Hochschulen entwickeln
jetzt - auch mit Unterstützung des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) - Modellprojekte für eine bessere
Integration ihrer ausländischen Studierenden.
Der DAAD stellt im Internet zwei Merkblätter zu den aktuellen
gesetzlichen Regelungen zum Herunterladen bereit:
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Ausübung einer Erwerbstätigkeit von ausländischen Studierenden und
Wissenschaftlern (PDF):
http://www.presseportal.de/go2/erwerbstaetigkeit_zuwanderung
Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Einreise
und Aufenthalt von ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern
(PDF): http://www.presseportal.de/go2/aufenthaltsrecht
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