(ots) - "Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs
ist nicht das richtige Signal: Die Transparenz der
Fördermittelvergabe als wichtiges gesellschaftliches Anliegen darf
nicht aufgegeben werden", kommentiert Kirsten Tackmann das Urteil des
EuGH, Az:C-92/09, das die personenbezogene Veröffentlichung der
EU-Agrarbeihilfe für teilweise unzulässig erklärt. Die
agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE fährt fort:
"Die Transparenz der Zahlungsempfänger stellt eine wichtige
Vertrauensbasis zwischen Steuerzahlern und Landwirtschaft her und ist
angesichts der aktuellen Diskussionen über den zukünftigen
EU-Agrarhaushalt besonders wichtig. Bisher konnte sich jeder Bürger
informieren, wie die Steuergelder in der Landwirtschaft verwendet
wurden.
DIE LINKE bleibt dabei: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes
Interesse zu wissen, wie öffentliche Gelder verwendet werden. Das
gilt nicht nur für die Landwirtschaft."
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