(ots) - Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte
Therapie muss ein Patient immer selbst treffen. Aber liegt der
behandelnde Arzt mit seinem Vorschlag wirklich richtig? Wer sich da
nicht sicher ist, sollte sein "Recht auf eine zweite Meinung"
wahrnehmen, rät Dr. Max Kaplan, als niedergelassener Arzt auch
Vizepräsident der Bayrischen Landesärztekammer und Vorstandsmitglied
in der Bundesärztekammer. "Im Sinne der Selbstbestimmung des
Patienten ist das absolut wünschenswert. Es passt zu einem
partnerschaftlichen Umgang zwischen Arzt und Patient", erklärt er im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Der behandelnde Arzt könne sich
durchaus auch einmal vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn seine
Empfehlung in Zweifel gezogen wird. Für Kaplan gehört der Umgang
damit jedoch zum ärztlichen Berufsverständnis. Selbst wenn ein
Patient mehrere Meinungen eingeholt hat und diese sich vielleicht
sogar widersprechen, sollte der Hausarzt die verschiedenen
Einschätzungen zusammentragen und dem Patienten helfen, sich eine
Meinung zu bilden. Für bestimmte Operationen mit schwerwiegenden
Konsequenzen ist die zweite Meinung sogar bereits gesetzlich
vorgesehen. "Das ist schon im Sozialgesetzbuch festgehalten", so
Kaplan, "im Moment wird aber noch über die Umsetzung diskutiert."
Ein interaktives Quiz zu Patientenrechten finden Sie www.senioren-
ratgeber.de/Das-grosse-Gesundheitsquiz/Test-Kennen-Sie-Ihre-Patienten
rechte-27318.html
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