(ots) - Ein "wahrhaft epochales Werk" sei das neue
Pfarrdienstgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
sagte Landesbischof Dr. Ulrich Fischer und EKD-Ratsmitglied, als er
den Entwurf für das Gesetz der EKD-Synode zur Abstimmung vorlegte. Am
Mittwoch, 10. November, nahmen die 126 Synodalen in Hannover das neue
Gesetz einstimmig an. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der
EKD-Synode, Gerhard Eckels, stellte in seiner Beschlussempfehlung vor
der Synode heraus, dass "dieses Gesetz ein weiterer, ganz wichtiger
Baustein der Rechtsvereinheitlichung in der EKD ist."
Landesbischof Fischer führte dazu weiter aus: "Die rechtlichen
Rahmenbedingungen für den Pfarrerberuf, der zu Recht als
Schlüsselberuf der evangelischen Kirchen bezeichnet wird, werden auf
eine einheitliche und verlässliche Grundlage gestellt." Nicht weniger
als elf unterschiedliche Pfarrdienstgesetze gebe es bisher in den 22
Gliedkirchen der EKD, so Landesbischof Fischer. Es sei dringend
erforderlich, "dass die Gliedkirchen auch in diesem Kernbereich ihrer
Arbeit eine Sprache sprechen und enger zusammenarbeiten, dass ihre
Praxis vergleichbarer und der Wechsel von Pfarrerinnen und Pfarrern
zwischen den Gliedkirchen leichter und einfacher wird. Mit diesem
gemeinsamen Gesetz wollen wir auch den künftigen Regelungsaufwand
reduzieren und nicht zuletzt eine höhere Akzeptanz des kirchlichen
Rechts bei staatlichen Stellen erreichen."
Zuvor hatte bereits die Kirchenkonferenz, die Vertretung der
Gliedkirchen der EKD, dem Gesetzentwurf zugestimmt. Für das
Inkrafttreten in den Gliedkirchen bedarf es noch der Zustimmung der
Gliedkirchen beziehungsweise der VELKD. Hierfür sieht das Gesetz eine
Frist bis zum 31. Dezember 2012 vor.
Hannover, 10. November 2010
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
www.ekd.de/synode2010
http://www.ekd.de/download/einbringung_entwurf_pfarrdienstgesetz.pdf
http://www.ekd.de/download/pfarrdienstgesetz.pdf
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