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BPI: Von Nutzen, Zusatznutzen und Schäden des AMNOG

ID: 294572

(ots) - Das heute im Bundestag verabschiedete
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wird zu einer deutlichen
Verschlechterung der Versorgung und zu schwerwiegenden Auswirkungen
auf die Forschung im Arzneimittelbereich führen. Insbesondere die
Forschung an bewährten Wirkstoffen wird aufgrund der Lage des
Gesetzes weiter erschwert. Zusätzlich sei die Legitimation des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für Entscheidungen über die
Frage, was der Gesellschaft für Arzneimittelinnovationen wert sind,
fraglich. Entscheidungen über den Leistungskatalog aller Menschen in
Deutschland bräuchten eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz, die der
G-BA aufgrund seiner Struktur aber nicht habe. "Wir haben uns immer
zur Nutzendebatte und zum Nachweis eines Zusatznutzens bekannt. Doch
dieses Gesetz hat keinerlei wettbewerbliche Orientierung, setzt
einzig und allein auf Sparen und nicht auf Versorgungsverbesserungen
und verschlechtert somit in Teilbereichen die Versorgung.", erklärte
Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des BPI:

Es sei nicht nachvollziehbar, warum Orphan Drugs (Arzneimittel zur
Behandlung seltener Erkrankungen), die im Zulassungsverfahren ihren
Zusatznutzen nachweisen müssen, nun bei einem zu erwartenden Umsatz
von mehr als 50 Millionen ein weiteres Mal einen Nachweis erbringen
müssen. Zusatznutzen hänge nicht vom Umsatz eines Arzneimittels ab.

Katastrophal seien die Auswirkungen der Packungsgrößenverordnung.
Obwohl Industrie und Spitzenverband Bund der Gesetzlichen
Krankenversicherung diese Regelung einhellig ablehnten, müssen nun
die Arzneimittelpackungsgrößen zum 1. Juli 2011 und dann noch einmal
2013 umgestellt werden. Dabei wird es eine Flut von Ausnahmefällen
geben, die medizinisch begründet gar nicht auf eine andere
Packungsgröße umstellen dürfen. Zudem läuft die Regierung Gefahr, mit




dieser Regelung dafür zu sorgen, dass einige Arzneimittel ab dem 1.
Juli 2011 nach bisheriger Praxis gar nicht mehr erstattungsfähig
sind, da eine Umstellung mit allen notwendigen Studien und Tests und
der Genehmigung bis dahin nicht möglich ist. Die im Gesetz verankerte
Regelung kann in Extremfällen zu Packungen mit 1200 Tabletten oder zu
Größen von 2 Liter Behälter für flüssige Arzneimittel führen. "Wir
fordern das Ministerium auf, diese Regelung sofort zu beseitigen!
Ansonsten drohen der Versorgung das Chaos und den Unternehmen
überflüssige Millionenlasten.", so Wegener.



Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel.: 030/27909-131
jodenbach(at)bpi.de


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Datum: 11.11.2010 - 12:35 Uhr
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