PresseKat - Bleser/Schön: Nachbesserung bei der EU-Spielzeugrichtlinie notwendig

Bleser/Schön: Nachbesserung bei der EU-Spielzeugrichtlinie notwendig

ID: 295143

(ots) - Die Sicherheit von Spielzeug steht heute im
Mittelpunkt einer Debatte des Deutschen Bundestages. Hierzu erklären
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser und
die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Wirtschaftsausschuss, Nadine Schön:

"Für die Union steht fest: Wenn es um die Sicherheit unserer
Kinder geht, darf es keine Kompromisse und keine Ausnahmen geben.
Spielzeug, das in Deutschland verkauft wird, muss sicher sein. Die
jüngsten Untersuchungen von Stiftung Warentest über die
Schadstoffbelastung und Sicherheit von Spielzeugen haben teilweise
alarmierende Ergebnisse ans Licht gebracht. Ãœber 80 Prozent des
untersuchten Spielzeugs fiel bei dem Test durch. Nationale
Alleingänge - wie von der Opposition gefordert - bringen uns im
Zeitalter des Binnenmarktes nicht weiter. Vielmehr sind gezielte
Nachbesserungen bei der EU-Spielzeugrichtlinie erforderlich und im
Sinne der Gesundheit unserer Kinder von Nöten. Die
christlich-liberale Koalition unterstützt deshalb in einem
gemeinsamen Antrag die Bundesregierung, gesetzliche Nachbesserungen
der EU-Spielzeugrichtlinie voranzutreiben, bevor diese Mitte 2011 in
Kraft tritt.

Kernelemente, die es zu verbessern gilt, sind: Spielzeug muss
geprüft werden, bevor es auf den Markt kommt, damit es nicht im
Nachhinein vom Markt genommen werden muss. Wir brauchen eine
verpflichtende Spielzeugprüfung von Seiten Dritter - also einen TÜV
für Spielzeug. Objektive Produktprüfungen durch unabhängige Labore
geben den Verbrauchern die Sicherheit, die sie gerade bei diesem
sensiblen Thema vollkommen zu Recht einfordern.

Außenkontrollen und die Marktaufsicht müssen verbessert werden, um
die Einfuhr gefährlichen Spielzeuges nach Europa einzudämmen. Die




Ergebnisse von Stiftung Warentest belegen: Kleinkinder unter drei
Jahren nehmen oft Spielzeug in den Mund. Es ist daher zu prüfen,
inwieweit Kinderspielzeuge als Lebensmittelbedarfsgegenstände zu
klassifizieren sind und nicht wie bisher ausschließlich nach der
Chemikalienverordnung beurteilt werden.

Die in der EU-Spielzeugrichtlinie festgelegten Grenzwerte -
insbesondere für Duftstoffe, Nickel, Blei oder Cadmium -müssen den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.
Krebserregende Weichmacher (sogenannte PAK-Stoffe) in Spielzeug
müssen ausdrücklich verboten werden.

Gezieltes Nachbessern zum Schutze unserer Kinder - das ist das
Ziel der christlich-liberalen Koalition, für das sich das
Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverbraucherministerium
gemeinsam in Brüssel einsetzen werden."



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Datum: 12.11.2010 - 08:54 Uhr
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