(ots) - Der Haushaltsausschuss hat in seiner gestrigen
Sitzung die Aufstockung des Programmvolumens für die
Städtebauförderung 2011 um 150 Millionen auf insgesamt 455 Millionen
Euro beschlossen. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher
Norbert Barthle MdB und der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:
"Mit dieser parlamentarischen Entscheidung setzen die
Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag ein bedeutsames
investitions- und kommunalpolitisches Signal. Die Erfolgsgeschichte
der Städtebauförderung als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und
Gemeinden wird auf einem hohen Niveau fortgesetzt. Sie ist ein
unverzichtbarer Beitrag zur lebenswerten Gestaltung von Städten und
Gemeinden."
Insgesamt wird der Bund im Rahmen der Städtebauförderung im Jahr
2011 455 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit wird ein
zusätzliches Investitionsvolumen in Höhe von ca. 3,7 Milliarden Euro
angestoßen. Das schafft und sichert ca. 200.000 Arbeitsplätze im
regionalen Handwerk und Baugewerbe. Diese Entscheidung zugunsten
dieses investiven Bereichs wurde trotz der erforderlichen
Sparanstrengungen für den Bundeshaushalt 2011 getroffen.
Der Bund wird auch in Zukunft seinen Beitrag für die Kommunen bei
wichtigen städtebaulichen Projekten leisten. So können städtebauliche
Missstände beseitigt und die Kommunen bei der Bewältigung des
wirtschaftlichen, sozialen, demographischen und ökologischen Wandels
unterstützt werden. Insbesondere werden mit den Mitteln der
Städtebauförderung Innenstädte und Ortszentren gesichert und
entwickelt.
Wir fordern nun die Länder und Kommunen auf, auch ihren Beitrag
zur Städtebauförderung im Jahr 2011 sicherzustellen und dafür die
Voraussetzungen in ihren Haushalten zu schaffen. In den letzten
Wochen und Monaten hat eine intensive Diskussion über die Zukunft der
Städtebauförderung stattgefunden. Sie ging weit über die
Budgetforderungen hinaus. Wir sehen das auch als Auftakt für einen
Dialog des Bundes mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden
und weiteren Partnern der Stadtentwicklungspolitik über aktuelle
Herausforderungen mit dem Ziel einer sinnvollen Neujustierung der
Städtebauförderung.
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