(ots) - Heute und gestern hat der Bundestag das
GKV-Finanzierungsgesetz und das Arzneimittelneuordnungsgesetz
verabschiedet. Hierzu erklärt die Behindertenbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung der
Gesundheitsreform. Eine wichtige Neuerung des
GKV-Finanzierungsgesetzes aus Patientensicht ist die feste
Verankerung der unabhängigen Patientenberatung in die gesetzliche
Krankenversicherung. Von den zahlreichen professionellen
Beratungsangeboten vor Ort und der bundesweiten Telefon-Hotline
profitieren alle Patientinnen und Patienten - insbesondere Menschen
mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Sie werden darin
gestärkt, ihre Rechte selbständig wahrnehmen zu können. Das
Beratungsnetz wird künftig noch ausgebaut, um mehr Menschen
persönlich erreichen zu können.
Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der
Behindertenhilfe leben und arbeiten, müssen generell keinen
Zusatzbeitrag zahlen. Nur Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren
Krankenkasse einen höheren, individuellen Zusatzbeitrag als der
Durchschnitt erhebt, zahlen die Differenz, wenn die jeweilige Kasse
dies in ihrer Satzung ausdrücklich vorsieht.
Im Arzneimittelneuordnungsgesetz ist sichergestellt, dass für
Menschen mit seltenen Erkrankungen weiterhin die besten, innovativen
und wirksamen Medikamente zur Verfügung stehen. Besonders für
Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist es wichtig,
dass sie diese Medikamente sofort erhalten. Das ist gut für diese
Versicherten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de