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Erfolg im Bundestag: THW wird erstmals als "Sicherheitsbehörde" anerkannt / Sicherung des Stellenbestandes dauerhaft im Haushaltsgesetz verankert

ID: 295612

(ots) - "Die Anerkennung des THW als 'Sicherheitsbehörde'
ist ein riesiger Erfolg in den gemeinsamen Bemühungen um die
zukunftsfähige Sicherung des Stellenbestandes des THW. Sie ist
zugleich ein Ausdruck der hohen Wertschätzung, die das THW im
gesamten Parlament genießt" verkündete der Präsident der
THW-Bundesvereinigung, Stephan Mayer, MdB, nach der
Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.

In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche, intensive Gespräche
und Verhandlungen mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
geführt, um für die Folgen von Haushalts- und Stellenkürzungen auf
das THW zu sensibilisieren. "Vor dem Hintergrund immenser Sparzwänge,
von denen ausnahmslos alle Behörden des Bundes betroffen sind,
bestätigt diese deutliche Unterstützung den hohen Stellenwert dieser
herausragenden Bevölkerungsschutzorganisation" sagte Mayer. Er
erinnerte in diesem Zusammenhang an die konkreten Aktivitäten seines
Vorgängers, des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim
Fuchtel, MdB, der den Grundstein für den Erfolg mit gelegt hat.

Am 11.11.2010 haben die für den Einzelplan des
Bundesinnenministeriums zuständigen Berichterstatter der
Regierungskoalition CDU/CSU und FDP sowie der SPD-Bundestagsfraktion
entsprechende Änderungsanträge gestellt, das THW von Stellen- und
Haushaltsmittelkürzungen in der ursprünglich vorgesehenen Form
auszunehmen. Besonderer Dank gebührt den Berichterstattern Jürgen
Herrmann, MdB (CDU/CSU), Dr. Peter Danckert, MdB (SPD) und Florian
Toncar, MdB (FDP), dem haushaltspolitischen Sprecher der
CDU/CSU-Fraktion, Norbert Barthle, MdB, sowie dem
haushaltspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe, Bartholomäus
Kalb, MdB, die sich im Haushaltsausschuss trotz immenser Sparauflagen
mit hoher Sachkunde deutlich für die berechtigten Anliegen des THW




stark gemacht haben. Die parteiübergreifende Unterstützung der
Abgeordneten zeigte sich auch bei den engagierten Gesprächen, welche
Präsidiumsmitglieder der THW-BV, THW-Landessprecher und
Landesbeauftragte mit den MdB aus ihren Landesverbänden geführt
haben.

Das THW wird mit der Aufnahme in §20 Absatz 2 des
Haushaltsgesetzes ausdrücklich von Stelleneinsparungen ausgenommen
und so Behörden mit Sicherheitsaufgaben, wie beispielsweise dem
Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und dem Zoll, gleichgestellt.
Ohne diese Anerkennung als sicherheitsrelevante Behörde des Bundes
würde der nun gesicherte Bestand des THW von 803,5 Stellen jährlich
um mindestens 8 Stellen gemindert -dies hätte zwangsläufig
Auswirkungen auf das Engagement der ehrenamtlichen Helferinnen und
Helfer gehabt. Zugleich steht der neue Status auch für die
herausragende Bedeutung, die das THW als Bundesbehörde für die innere
Sicherheit der deutschen Bevölkerung hat. Das Haushaltsgesetz 2011
muss nun noch vom Deutschen Bundestag am Freitag, 26. November 2010
verabschiedet werden. "Dieser Erfolg ist ein Paradebeispiel für die
Möglichkeiten der engen und äußerst konstruktiven Zusammenarbeit
zwischen der THW-Bundesvereinigung und der Bundesanstalt THW. Hier
haben sinnbildlich die Zahnräder reibungsfrei ineinander gegriffen -
dies sollte Mut für die Zukunft machen" fasste Präsident Stephan
Mayer, MdB, die gemeinsamen Anstrengungen der letzten Monate
zusammen.



Pressekontakt:
THW-Bundesvereinigung
Frau Siglinde Schneider-Fuchs,
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
030/30682-280
bundesvereinigung(at)thw.de


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Datum: 12.11.2010 - 15:16 Uhr
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