(ots) - Die Kritik des Bundesrechnungshofes an den
Ein-Euro-Jobs ist berechtigt. Es kann nicht sein, dass Kommunen und
soziale Einrichtungen offenbar fast ungehindert Ein-Euro-Jobber für
Tätigkeiten einsetzen können, die im Normalfall reguläre
Arbeitskräfte machen müssten. Dieser Missbrauch gefährdet
herkömmliche Jobs. Er kann bis zu einem gewissen Grade eingedämmt
werden, wenn ab kommendem Jahr flächendeckend Beiräte die Vergabe der
Stellen überwachen. Aber auch hier darf man sich nichts vormachen. Es
wird immer Grenzfälle geben, in denen nicht klar ist, ob der
Ein-Euro-Job der Allgemeinheit dient oder dem Träger, um seine
Personalkosten zu drücken. Den Langzeitarbeitslosen helfen
Ein-Euro-Jobs allenfalls, um sich wieder an einen geregelten
Arbeitsrhythmus zu gewöhnen. Unter dem Strich aber sind sie wenig
tauglich, um die Betroffenen in eine reguläre Arbeit zu bringen. Dies
kann auch nicht funktionieren, solange der Ein-Euro-Job als letzte
Rettung dient, damit Arbeitslose eben mit irgendeiner
Beschäftigungsmaßnahme versorgt sind. Statt gering Qualifizierte
flugs in irgendein Programm zu stecken, brauchen sie mehr
individuelle Förderung und zwar über einen längeren Zeitraum. Dafür
fehlen bislang die Konzepte, die in Zukunft verstärkt unter dem Motto
"mehr Integration" stehen müssen.
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