(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den
Rentenversicherungsbericht 2010 und den Bericht der Bundesregierung
zur Anhebung der Regelaltersgrenze in der Gesetzlichen
Rentenversicherung auf 67 beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende
der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß
MdB:
Es ist schon eine kleine Sensation: Die Rentenversicherung
entwickelt sich trotz der Einflüsse der Finanz- und Kapitalmarktkrise
der vergangenen zwei Jahre besser als je erwartet. Der
Rentenversicherungsbericht 2010 dokumentiert die Fakten:
a) Die Rücklage in der Gesetzlichen Rentenversicherung ist von
0,97 Monatsausgaben Ende 2008 auf 1,07 Monatsausgaben Ende 2009
gestiegen. Zum Vergleich: Zum Ende der rot-grünen
Bundesregierung im Jahr 2005 war die sogenannte
Nachhaltigkeitsrücklage auf 0,11 Monatsausgaben abgeschmolzen.
b) Die Rücklage wird nach den Annahmen des
Rentenversicherungsberichtes weiter anwachsen, so dass
voraussichtlich im Jahr 2014 der Beitrag zur Rentenversicherung
von heute 19,9 Prozent auf 19,3 Prozent abgesenkt werden kann.
Diese Entwicklung entlastet die Beitragszahler und senkt die
Arbeitskosten.
c) Diese Zahlen werden die Rentnerinnen und Rentner freuen: Es ist
damit zu rechnen, dass es in allen künftigen Jahren Rentenerhöhungen
geben kann. Im Jahr 2011 wird die Erhöhung in etwa zwischen 0,75
Prozent und 1,0 Prozent liegen. Insgesamt wird im
Rentenversicherungsbericht bis 2024 von einer Rentensteigerung von 29
Prozent ausgegangen, das bedeutet ein Plus von durchschnittlich 1,9
Prozent jährlich.
Positiv fällt auch der Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze
auf 67 aus. Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer hat sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich
erhöht. So ist die Erwerbstätigenquote bei Personen im Alter über 55
Jahren zwischen 2005 und 2009 um rund zehn Prozent auf 55,9 Prozent
angestiegen.
Die Lücke zur Erwerbstätigenquote Jüngerer, die bei knapp 80
Prozent liegt, hat sich bereits deutlich geschlossen, obwohl in den
Statistiken die bis vor wenigen Jahren praktizierte weitflächige
Frühverrentungspraxis noch nachwirkt. Der positive Trend bei der
Beschäftigung Älterer setzt sich auch erkennbar weiter fort. Das
bedeutet, dass eine wesentliche Voraussetzung für die schrittweise
bis 2029 Realität werdende "Rente mit 67", ein hoher
Beschäftigungsstand älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aller
Voraussicht nach erfüllt sein wird.
Jetzt kommt es darauf an, dass wir auch bei der alters- und
alternsgerechten Gestaltung der Arbeit weitere Fortschritte machen.
Dazu sollen Modellprojekte weiter ausgebaut werden.
Die rentenpolitischen Berichte der Bundesregierung lassen keine
Zweifel, dass die im Jahr 2007 von der damaligen Regierungskoalition
von Union und SPD eingeleitete schrittweise Anhebung des
Renteneintrittsalters richtig ist. Nur sie gewährleistet, dass die
jüngere Generation nicht überfordert wird und künftige Rentnerinnen
und Rentner zugleich über eine auskömmliche Absicherung verfügen.
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