(ots) - Ohne Mindestspeicherfristen für Telefon- und
Internetverbindungsdaten können in Deutschland schwerste Verbrechen
nicht aufgeklärt werden, beklagt das Bundeskriminalamt. Dazu erklärt
der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Stefan Müller:
"Täglich muss das Bundeskriminalamt feststellen, dass ohne die
Speicherung von Telefon- oder Internetverbindungsdaten schwerste
Verbrechen unaufgeklärt bleiben und Tatverdächtige nicht ermittelt
werden können. Aus diesem Grund besteht bei den durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts entstandenen Gesetzeslücken bei den
Mindestspeicherfristen dringender Handlungsbedarf. Jedes Zögern und
Verschleppen einer Neuregelung führt dazu, dass die
Ermittlungsbehörden tatenlos zusehen müssen, wie die Bürger Opfer
schwerer und schwerster Kriminalität werden. Der Staat ist für die
Sicherheit der Bevölkerung verantwortlich. Es besteht dringender
Handlungsbedarf, die europäischen Vorgaben endlich zu erfüllen.
Die aktuelle Gefährdungslage zeigt deutlich, dass Deutschland sich
den drängenden sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen muss.
Gerade das Internet ist ein beliebtes und geeignetes Instrument, um
kriminelle Taten - bis hin zu Terroranschlägen - sorgfältig
vorzubereiten."
Hintergrund:
Am 2. März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die konkrete
Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und
die entsprechenden Vorschriften für nichtig: Das Gesetz in seiner
jetzigen Fassung verstoße gegen Artikel 10 des Grundgesetzes. Das
Gericht machte dennoch klar, dass eine Vorratsdatenspeicherung nicht
grundsätzlich unzulässig sei. Seitdem besteht immer noch die
Verpflichtung, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in
nationales Recht umzusetzen.
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